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FA-Klage

BMG soll Länderliste in Angriff nehmen

Um die Niederlande vom Versandhandel mit Deutschland auszuschließen, soll die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geführte Länderliste aktualisiert werden. Dazu hat die Freie Apothekerschaft das BMG aufgefordert. Weil es bislang nicht reagierte, klagt der Verein nun.
Cornelia Dölger
26.09.2024  16:00 Uhr
BMG soll Länderliste in Angriff nehmen

Niederländische Versandhändler sollen nicht länger Arzneimittel nach Deutschland liefern dürfen, dies hat sich die Freie Apothekerschaft (FA) vorgenommen. Im Juni schickte sie daher einen Antrag zur Aktualisierung der sogenannten Länderliste ans  Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ziel war, die in den Niederlanden geltenden Sicherheitsstandards als unvereinbar mit den hiesigen anzuerkennen und das Land daher von der Liste zu streichen. Die vom BMG geführte Liste zählt alle Länder auf, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen.

Weil die Apotheken unter akutem wirtschaftlichem Druck durch die »Holland-Versender« stünden – Stichwort Card Link –,  sollte das Ganze schnell passieren, so der Plan der Freien Apotheker. Daher stellten sie parallel einen Eilantrag vor dem  Verwaltungsgericht Berlin. Damit sollte das Ministerium dazu verpflichtet werden,  die Liste anzupassen.

In dieser Sache musste der Verein unlängst einen Dämpfer hinnehmen: Das Verwaltungsgericht Köln – dorthin war das Verfahren wegen Zuständigkeit gewandert – lehnte den Antrag ab. Das Gericht habe keine Eilbedürftigkeit gesehen und sich mit den Inhalten nicht weiter auseinandergesetzt, kommentierte die FA-Vorsitzende Daniela Hänel.

Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existenzielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der verlangten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären, zitiert der Verein aus der Ablehnungsbegründung. Das Gericht ging demnach nicht auf die Argumente ein, dass die Versender bei der E-Rezept-Einlösung über Card Link Marktvorteile hätten und aggressive Werbemethoden anwenden würden. Gegen Letztere geht der Verein aktuell obendrein gerichtlich vor.

Die Entscheidung aus Köln will der FA nicht hinnehmen und hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt. Man rechne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.

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