BMG soll Länderliste in Angriff nehmen |
Cornelia Dölger |
26.09.2024 16:00 Uhr |
»Holland-Versender« wie Doc Morris hat der Verein Freie Apothekerschaft im Visier. / Foto: DocMorris
Niederländische Versandhändler sollen nicht länger Arzneimittel nach Deutschland liefern dürfen, dies hat sich die Freie Apothekerschaft (FA) vorgenommen. Im Juni schickte sie daher einen Antrag zur Aktualisierung der sogenannten Länderliste ans Bundesgesundheitsministerium (BMG). Ziel war, die in den Niederlanden geltenden Sicherheitsstandards als unvereinbar mit den hiesigen anzuerkennen und das Land daher von der Liste zu streichen. Die vom BMG geführte Liste zählt alle Länder auf, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen.
Weil die Apotheken unter akutem wirtschaftlichem Druck durch die »Holland-Versender« stünden – Stichwort Card Link –, sollte das Ganze schnell passieren, so der Plan der Freien Apotheker. Daher stellten sie parallel einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Damit sollte das Ministerium dazu verpflichtet werden, die Liste anzupassen.
In dieser Sache musste der Verein unlängst einen Dämpfer hinnehmen: Das Verwaltungsgericht Köln – dorthin war das Verfahren wegen Zuständigkeit gewandert – lehnte den Antrag ab. Das Gericht habe keine Eilbedürftigkeit gesehen und sich mit den Inhalten nicht weiter auseinandergesetzt, kommentierte die FA-Vorsitzende Daniela Hänel.
Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existenzielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der verlangten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären, zitiert der Verein aus der Ablehnungsbegründung. Das Gericht ging demnach nicht auf die Argumente ein, dass die Versender bei der E-Rezept-Einlösung über Card Link Marktvorteile hätten und aggressive Werbemethoden anwenden würden. Gegen Letztere geht der Verein aktuell obendrein gerichtlich vor.
Die Entscheidung aus Köln will der FA nicht hinnehmen und hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt. Man rechne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Gegen das BMG geht der FA überdies vor, weil es sich in Sachen Länderliste bis dato nicht gerührt hat. Wie der Verein heute mitteilte, hat der Verein eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. Diese »Untätigkeitsklage« gegen das BMG sei wegen dessen fehlender Reaktion auf den Antrag angezeigt, heißt es in der Mitteilung. Sie wurde demnach von sechs von der FA unterstützten Antragstellern am 23. September eingereicht.
Die FA-Vorsitzende Hänel betonte: »Wir geben nicht auf. Wir vertreten die berechtigten Interessen der Apotheker und damit auch ihrer Kunden in Deutschland.« Zur Not auch gerichtlich. Das Gesundheitsministerium müsse endlich inhaltlich zur Frage Stellung nehmen, »ob und wenn ja, auf welche Art und Weise die niederländischen Arzneimittelversender, insbesondere die sogenannten Grenzapotheken, vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland aufweisen«.
Was den weiteren Verlauf angeht, zeigt sich Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer zuversichtlich. »Im Idealfall« wäre ihm zufolge über das Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine vorläufige Streichung der Niederlande aus der Länderliste möglich, aus der vorläufigen Streichung werde dann über das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine dauerhafte, so seine Vorstellung.
Voraussetzung wäre allerdings, dass das OVG Münster anders als die Vorinstanz eine Eilbedürftigkeit erkennt – nicht die wahrscheinlichste Möglichkeit angesichts der Tatsache, dass die Länderliste seit 2011 nicht mehr verändert wurde.