BMG soll Länderliste in Angriff nehmen |
Cornelia Dölger |
26.09.2024 16:00 Uhr |
Gegen das BMG geht der FA überdies vor, weil es sich in Sachen Länderliste bis dato nicht gerührt hat. Wie der Verein heute mitteilte, hat der Verein eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. Diese »Untätigkeitsklage« gegen das BMG sei wegen dessen fehlender Reaktion auf den Antrag angezeigt, heißt es in der Mitteilung. Sie wurde demnach von sechs von der FA unterstützten Antragstellern am 23. September eingereicht.
Die FA-Vorsitzende Hänel betonte: »Wir geben nicht auf. Wir vertreten die berechtigten Interessen der Apotheker und damit auch ihrer Kunden in Deutschland.« Zur Not auch gerichtlich. Das Gesundheitsministerium müsse endlich inhaltlich zur Frage Stellung nehmen, »ob und wenn ja, auf welche Art und Weise die niederländischen Arzneimittelversender, insbesondere die sogenannten Grenzapotheken, vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland aufweisen«.
Was den weiteren Verlauf angeht, zeigt sich Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer zuversichtlich. »Im Idealfall« wäre ihm zufolge über das Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine vorläufige Streichung der Niederlande aus der Länderliste möglich, aus der vorläufigen Streichung werde dann über das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine dauerhafte, so seine Vorstellung.
Voraussetzung wäre allerdings, dass das OVG Münster anders als die Vorinstanz eine Eilbedürftigkeit erkennt – nicht die wahrscheinlichste Möglichkeit angesichts der Tatsache, dass die Länderliste seit 2011 nicht mehr verändert wurde.