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Evaluation zum Spargesetz
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BMG sieht keine negativen Auswirkungen

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pharmabranche und die Apotheken zu etlichen Einsparungen gezwungen. Welche Folgen die verfügten Maßnahmen haben, muss das Ministerium laut Gesetz bis Ende 2023 evaluieren und dem Bundestag dazu berichten. Nun wurde ein erster Evaluationsentwurf öffentlich.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 14.11.2023  18:00 Uhr

BMG verweist auf Pharmastrategie

Alles in allem lautet das Fazit: Es konnten »keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln, insbesondere auch für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen, sowie auf Produktionsstandorte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union festgestellt werden, die sich zum Zeitpunkt der Evaluation anhand valider Zahlen begründen lassen.«

Die Attraktivität des deutschen Standorts werde nicht nur durch die Erstattungsbedingungen, sondern auch maßgeblich durch andere Faktoren wie das regulatorische Umfeld, Verfügbarkeit von Fachkräften, Dauer und Komplexität von Verwaltungsverfahren und Vorprodukt-, Personal- und Energiekosten beeinflusst, heißt es abschließend. Um die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland weiter zu erhöhen und auszubauen sowie eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen, habe die Bundesregierung eine Pharmastrategie erarbeitet, »die ein Bündel an Maßnahmen umfasst, die die Rahmenbedingungen für eine starke, nachhaltige und international wettbewerbsfähige Pharmaindustrie insbesondere in Deutschland und auch in der Europäischen Union verbessern. Diese wurde auch mit den Ergebnissen der Evaluation eng verzahnt«.

Der Entwurf des Evaluationsberichts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. 

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