Pharmazeutische Zeitung online
Evaluation zum Spargesetz

BMG sieht keine negativen Auswirkungen

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pharmabranche und die Apotheken zu etlichen Einsparungen gezwungen. Welche Folgen die verfügten Maßnahmen haben, muss das Ministerium laut Gesetz bis Ende 2023 evaluieren und dem Bundestag dazu berichten. Nun wurde ein erster Evaluationsentwurf öffentlich.
Ev Tebroke
14.11.2023  18:00 Uhr

Schwierige Umsetzung des Kombinationsabschlags

Für Kombinationstherapien gilt, dass für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in Kombination mit einem bereits bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können, Kassen einen Preisabschlag in Höhe von 20 Prozent vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verlangen dürfen. Die Industrie lief Sturm gegen diese neuen Regeln: »Das deutsche Erstattungssystem für Medikamente hat für die Unternehmen an Planbarkeit und damit an Attraktivität als Innovations- und Produktionsstandort verloren. Gleichzeitig steigt der bürokratische Aufwand der Krankenkassen«, hieß es etwa vom Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). Patientinnen und Patienten in Deutschland müssten künftig mit Therapieeinschränkungen leben, weil Arzneimittel aus dem Markt gehen oder gar nicht erst in Verkehr gebracht werden, so der vfa. Diese Gefahr sieht das BMG bislang nicht bestätigt, räumt aber ein, dass der Evaluationszeitraum bislang noch zu kurz sei, um konkrete Auswirkungen zu messen.

Beim Kombinationsabschlag handele es sich um ein neues und bisher unbekanntes Instrument ohne vorhandene Erfahrungswerte, dessen Umsetzung die beteiligten Akteure bisher vor technische Herausforderungen stelle, stellt das BMG fest. Auch sei die administrative Vorbereitungszeit durch die Selbstverwaltung deutlich länger gewesen als ursprünglich erwartet. Daher könnte bislang noch keine Auswertung erfolgen. Die Pharmabranche hatte vor allem auch eine hohe Planungsunsicherheit bemängelt, da der Abschlag nur bei tatsächlicher Kombinationsverordnung fällig würde und für pharmazeutische Unternehmen nicht vorhersehbar sei, in wie vielen Fällen das passiere. Zudem sei die Kumulation mit anderen gesetzlichen Instrumenten problematisch.

Erhöhter Herstellerabschlag als »substanzielle Entlastung«

Als weiteres befristetes Sparinstrument wurde der Herstellerabschlag, also die Ermäßigung, die die Industrie den Kassen auf Rx-Medikamente gewähren muss, für 2023 von 7 auf 12 Prozent angehoben. Dies wertet das BMG als Erfolg: Die Maßnahme habe substanziell zur Entlastung der GKV-Ausgaben und der Versicherten beigetragen. Der erhöhte Herstellerabschlag habe »ohne bürokratischen und technischen Aufwand mit der Abrechnung von Arzneimitteln umgesetzt werden« können und der GKV voraussichtlich 1,3 Milliarden Euro an Kosten eingespart. Negative Auswirkungen für die Branche sieht das BMG nicht: »Die Erhöhung des Herstellerabschlags erfolgt unabhängig vom Preis einzelner Arzneimittel und hat damit keine Auswirkung auf die Preisreferenzierung in anderen Staaten. Nicht beabsichtigte direkte Effekte auf die Versorgungssicherheit beziehungsweise auf den Produktionsstandort sind derzeit nicht erkennbar.«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa