BMG sieht keine negativen Auswirkungen |
Ev Tebroke |
14.11.2023 18:00 Uhr |
Für Kombinationstherapien gilt, dass für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in Kombination mit einem bereits bewerteten Arzneimittel eingesetzt werden können, Kassen einen Preisabschlag in Höhe von 20 Prozent vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer verlangen dürfen. Die Industrie lief Sturm gegen diese neuen Regeln: »Das deutsche Erstattungssystem für Medikamente hat für die Unternehmen an Planbarkeit und damit an Attraktivität als Innovations- und Produktionsstandort verloren. Gleichzeitig steigt der bürokratische Aufwand der Krankenkassen«, hieß es etwa vom Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). Patientinnen und Patienten in Deutschland müssten künftig mit Therapieeinschränkungen leben, weil Arzneimittel aus dem Markt gehen oder gar nicht erst in Verkehr gebracht werden, so der vfa. Diese Gefahr sieht das BMG bislang nicht bestätigt, räumt aber ein, dass der Evaluationszeitraum bislang noch zu kurz sei, um konkrete Auswirkungen zu messen.
Beim Kombinationsabschlag handele es sich um ein neues und bisher unbekanntes Instrument ohne vorhandene Erfahrungswerte, dessen Umsetzung die beteiligten Akteure bisher vor technische Herausforderungen stelle, stellt das BMG fest. Auch sei die administrative Vorbereitungszeit durch die Selbstverwaltung deutlich länger gewesen als ursprünglich erwartet. Daher könnte bislang noch keine Auswertung erfolgen. Die Pharmabranche hatte vor allem auch eine hohe Planungsunsicherheit bemängelt, da der Abschlag nur bei tatsächlicher Kombinationsverordnung fällig würde und für pharmazeutische Unternehmen nicht vorhersehbar sei, in wie vielen Fällen das passiere. Zudem sei die Kumulation mit anderen gesetzlichen Instrumenten problematisch.
Als weiteres befristetes Sparinstrument wurde der Herstellerabschlag, also die Ermäßigung, die die Industrie den Kassen auf Rx-Medikamente gewähren muss, für 2023 von 7 auf 12 Prozent angehoben. Dies wertet das BMG als Erfolg: Die Maßnahme habe substanziell zur Entlastung der GKV-Ausgaben und der Versicherten beigetragen. Der erhöhte Herstellerabschlag habe »ohne bürokratischen und technischen Aufwand mit der Abrechnung von Arzneimitteln umgesetzt werden« können und der GKV voraussichtlich 1,3 Milliarden Euro an Kosten eingespart. Negative Auswirkungen für die Branche sieht das BMG nicht: »Die Erhöhung des Herstellerabschlags erfolgt unabhängig vom Preis einzelner Arzneimittel und hat damit keine Auswirkung auf die Preisreferenzierung in anderen Staaten. Nicht beabsichtigte direkte Effekte auf die Versorgungssicherheit beziehungsweise auf den Produktionsstandort sind derzeit nicht erkennbar.«