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Evaluation zum Spargesetz

BMG sieht keine negativen Auswirkungen

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pharmabranche und die Apotheken zu etlichen Einsparungen gezwungen. Welche Folgen die verfügten Maßnahmen haben, muss das Ministerium laut Gesetz bis Ende 2023 evaluieren und dem Bundestag dazu berichten. Nun wurde ein erster Evaluationsentwurf öffentlich.
Ev Tebroke
14.11.2023  18:00 Uhr

BMG: »Vorhandene Effizienzreserven gehoben«

Als einen Ausgangspunkt für das Gesetz nennt das BMG die zuletzt überproportional gestiegenen Ausgaben im Bereich patentgeschützter Arzneimittel. Die Markteintrittspreise neuer Arzneimittel und die damit verbundenen Ausgaben hätten sich in den letzten Jahren überproportional zu anderen Leistungsbereichen erhöht. Veröffentlichte Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegten einen deutlich aufsteigenden Umsatzanstieg im Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel von rund 18,5 Milliarden Euro in 2017 auf rund 27,6 Milliarden Euro in 2012. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate beziffert das BMG mit plus 11 Prozent. Vor dem Hintergrund der wegen des demografischen Wandels sinkenden GKV-Beiträge drohe eine wachsende Finanzierungslücke, das Gesetz solle hier gegensteuern.

Um die Arzneimittelausgaben im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel zu stabilisieren, wurden laut BMG »vorhandene Effizienzreserven gehoben und das mittlerweile fast zwölf Jahre alte AMNOG-Verfahren durch strukturelle Maßnahmen an die sich veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Weiterhin wurde der Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1 Satz 1 SGB V (allgemeiner Herstellerabschlag), der insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel gilt, für ein Jahr befristet um fünf Prozentpunkte angehoben und ein Kombinationsabschlag für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt«. Konkret vom Kassenabschlag ist in dem Papier, wie gesagt, keine Rede. Diese Einsparungen hatte Lauterbach bei früheren Gesprächen – zum Ärger der Apothekerschaft – stets unter dem Stichwort »Effizienzreserven« verbucht.

Das BMG kommt bislang, anders als die Pharmaverbände, zu der Einschätzung, dass das Spargesetz die Arzneimittelversorgung nicht gefährdet. »Insgesamt gibt es derzeit keine Belege dafür, dass die Änderungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in seiner Gesamtheit negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln haben«, heißt es.

Zu den von der Industrie angeführten Marktrückzügen infolge des Gesetzes führt das BMG an: »Eine qualitative Betrachtung der im Beobachtungszeitraum aufgetretenen Fälle von Marktrückzügen zeigt, dass Kausalzusammenhänge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nur in Einzelfällen ableitbar sind. Auch im Hinblick auf die bekannt gewordenen Markteintrittsverzichte kann das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht als maßgeblicher Grund hierfür identifiziert werden.« Die Pharmaindustrie hingegen sieht den Innovationsstandort gefährdet und berichtet von Marktrücknahmen. Einen kausalen Zusammenhang weist das BMG jedoch zurück – wie zuletzt ebenso der GKV-Spitzenverband.

Auch was den Produktionsstandort Deutschland betrifft, sieht das BMG keine Negativ-Effekte durch die Sparmaßnahmen wie der Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs von 50 auf 30 Millionen Euro und dem Preisabschlag auf Arzneimittel einer Kombinationstherapie. Bei der Orphans-Regelung sei das Ziel, »den dynamischen Ausgabenanstieg von Arzneimitteln zur Behandlung von seltenen Leiden zu bremsen und gleichzeitig die bislang sehr gute Versorgung mit diesen Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten«.

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