BMG schließt direkte Zuweisung von E-Rezepten aus |
Bewohner von Pflegeheimen benötigen oft eine Vielzahl an Medikamenten. Die Versorgung ist aufwendig – daran ändert auch die verpflichtende Einführung des E-Rezepts nichts. / Foto: Getty Images/Abel Mitjà Varela
Fast 64 Millionen E-Rezepte haben Patientinnen und Patienten laut dem TI-Dashboard der Gematik inzwischen erfolgreich eingelöst. Bei der Umsetzung der E-Rezept-Pflicht in der Heimversorgung hakt es derzeit allerdings noch. Das liegt zum einen daran, dass Pflegeheime erst ab Juli 2025 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen. Zum anderen ist es niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt, den Apotheken Rezepte direkt zuzuweisen.
Doch wie können elektronische Verordnungen in der Heimversorgung dann überhaupt ohne allzu großen Aufwand weitergeleitet werden? Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) »sieht keine rechtlichen oder tatsächlichen Hürden, den E-Rezept-Token für Arzneimittel in der Heimversorgung zwischen Arzt und heimversorgender Apotheke direkt via KIM zu übermitteln«, schrieb der Verband im Januar in einem Beitrag für die PZ. Bedingung sei allerdings, dass ein Heimbewohner eingewilligt habe, sich von derjenigen Apotheke versorgen zu lassen, mit der das Heim einen Versorgungsvertrag abgeschlossen habe.
Der Verband argumentiert, dass sich die direkte Übermittlung der Muster-16-Papierrezepte zwischen Arztpraxis und heimversorgender Apotheke für teilnehmende Heimbewohner in der Praxis bereits bewährt habe und »legale Routine« sei. Diese »bewährte Praxis« dürfe auch durch das E-Rezept »nicht aufs Spiel gesetzt werden«.
Einen Verstoß gegen das Abspracheverbot sieht der Verband darin nicht. Die am Vertrag teilnehmenden Heimbewohner hätten sich schließlich für die heimversorgende Apotheke entschieden. Der behandelnde Arzt müsse weiterhin prüfen, ob ein angefordertes Medikament für die Dauer- oder Bedarfsmedikation nötig sei. Angesichts des massiven Personalmangels in den Pflegeeinrichtungen sei »die direkte Kommunikation, die Veranlassung und die Übermittlung der E-Rezept-Token zwischen den behandelnden Ärzten und der heimversorgenden Apotheke via KIM nicht nur rechtlich gestattet«. Sie sei wegen der Versorgungsrealität in den Pflegeeinrichtungen auch unerlässlich, um die reibungslose Arzneimittelversorgung der teilnehmenden Heimbewohner sicherzustellen, schreibt der Verband.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.