BMG schließt direkte Zuweisung von E-Rezepten aus |
Der korrekte Weg sieht in diesem Fall so aus: Die Ärztin oder der Arzt übermittelt das E-Rezept mittels KIM an das Pflegeheim und das Heim leitet es an die Apotheke weiter. Alternativ könnten die bisherigen Arbeitsabläufe weitergenutzt werden. In diesem Fall druckt die Arztpraxis den E-Rezept-Token aus. Das Heim lässt den Ausdruck per Botendienst abholen und bringt ihn zur Apotheke, die damit auf die Verschreibung zugreifen kann.
Wie umständlich und personalintensiv dieser Weg ist, ist dem Ministerium offenbar bewusst. So betont das BMG zwar, dass auch bei Verwendung des E-Rezepts Pflegeeinrichtungen aus fachlicher Sicht in den Prozess der Medikationsverordnung einzubinden seien. Gleichzeitig sei aber sicherzustellen, dass für die Einrichtungen beziehungsweise die dort arbeitenden Pflegekräfte kein erhöhter Aufwand entstehe. »Mit diesem Ziel steht das BMG derzeit im Austausch mit Verbänden der Leistungserbringer, um eine geeignete Ausgestaltung der Prozesse zu erreichen«, heißt es. Auch um das elektronische Verordnen in der Heimversorgung voranzubringen, sei das Ministerium im Dialog mit verschiedenen Akteuren, unter anderem den Organisationen der Pflege. Ziel sei es, Lösungen für Herausforderungen bei der Umstellung auf die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts zu finden, erläutert die Sprecherin.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.