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Faktenblatt

BMG reagiert auf geplanten Ärzteprotest

Nachdem der Virchowbund und weitere Verbände gestern bundesweite regionale Proteste und Praxisschließungen ankündigten, reagierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem Faktenpapier. Darin wird behauptet, dass einige Äußerungen der Ärzteschaft nicht haltbar seien.
Melanie Höhn
11.08.2023  11:00 Uhr

Knapp zwei Monate nach dem Protesttag der Apotheken plant nun auch die Ärzteschaft angesichts sich verschärfender Rahmenbedingungen am 2. Oktober 2023 bundesweite regionale Proteste, Praxisschließungen, Informationsveranstaltungen und Demonstrationen. Der Virchowbund hat zusammen mit neun weiteren Verbänden die Kampagne »Praxis in Not« gestartet, um unter anderem für die Wiedereinführung der Neupatientenregelung, das Ende der Budgetierung und eine Krankenhausreform zu kämpfen, »die das Potenzial des ambulanten Bereichs voll ausschöpft«, wie es gestern in einer Pressemeldung hieß.

Die Antwort des BMG ließ nicht lange auf sich warten. Der angekündigte konzertierte Kampagnenversuch der Ärzteverbände sei »mit dermaßen vielen Halbwahrheiten durchsetzt«, erklärte das BMG, »dass wir Ihnen für eine ausgewogene Berichterstattung gerne ein Faktenpapier zur ambulanten Versorgung zur Verfügung stellen«. Auf Basis der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ambulante ärztliche Versorgung sowie der Angaben des Statistischen Bundesamtes seien die Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Auch nachdem im Mai bekannt wurde, dass die Apothekerschaft einen Protesttag plant, reagierte das BMG mit einem Faktenblatt. Die ABDA kritisierte damals scharf, dass dieses Papier Fakten unterschlagen und Umsatz mit Erträgen verwechselt habe.

BMG: »GKV-Ausgaben für ambulante Versorgung gestiegen«

Grundsätzlich sei die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung auch angesichts steigender Praxiskosten gewährleistet, so das BMG. »Die für Praxen relevanten Kostenentwicklungen (z.B. Inflation) sind Gegenstand der jährlichen Honorarverhandlungen zwischen den Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen zur Anpassung des Orientierungswertes (Preiskomponente). Eine Obergrenze besteht dabei nicht. Daneben wird auch der notwendige Anstieg der abrechnungsfähigen Behandlungsleistungen vereinbart (Mengenkomponente)«, hieß es weiter zur Erklärung.

Zudem seien die GKV-Ausgaben für den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. »Während die Krankenkassen im Jahr 2013 hierfür noch insgesamt rund 32 Milliarden Euro ausgaben, waren es 2022 rund 46,1 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von mehr als 44 Prozent und damit z.B. ein höherer Anstieg als im Bereich Krankenhaus (weniger als 36 Prozent)«, war in dem Faktenblatt zu lesen.

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