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E-Rezept via EGK

BMG hätte mit »Restrisiko« in Apotheken leben können

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber will es nicht erlauben, dass Patienten in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) ohne PIN-Eingabe E-Rezepte einlösen. Die Apothekenteams seien ein Einfallstor für unbefugte Datenzugriffe, so sein Argument. Susanne Ozegowski, Digital-Chefin im Bundesgesundheitsministerium, schätzt dieses Risiko als gering ein und will nun Druck auf die Krankenkassen ausüben.
Benjamin Rohrer
08.11.2022  11:30 Uhr

Datenschützer würden PIN-Eingabe bevorzugen

Damit das für Patienten, Ärzte und Apotheken einfache EGK-Verfahren nicht stirbt, gibt es laut Kelber nun zwei Möglichkeiten: einen komplizierten Umbau der Apotheken-Softwaresysteme oder die PIN-Eingabe durch den Patienten. Denn: Gegen die E-Rezept-Einlösung via EGK mit einer PIN haben die Datenschützer allerdings nichts einzuwenden. Hier ist allerdings das Problem, dass die PIN-Verwendung nur für rund 1 bis 2 Prozent aller GKV-Versicherten überhaupt möglich ist. Denn: Nur beim neuesten EGK-Typen sind eine PIN-Eingabe und die digitale Verwendung der Karte überhaupt möglich. Nach PZ-Informationen verfügen inzwischen zwar mehr als 60 Prozent aller GKV-Versicherten über diese neuartige EGK. Die dazugehörige PIN liegt aber nur sehr wenigen Versicherten vor. Für die Verteilung der PINs sind die Krankenkassen selbst verantwortlich. Teils haben die Kassen sehr komplexe Verfahren etabliert – in vielen Fällen müssen die Versicherten die PINs aktiv bei den Kassen anfragen, um sie zu erhalten.

Die BMG-Digitalchefin Ozegowski erklärte dazu, dass die komplizierte PIN-Ausgabe das EGK-Verfahren derzeit erschwere. Ozegowski kündigte an, dass das Ministerium nun den Krankenkassen mehr Druck machen wolle bei der Ausgabe der PIN an die Versicherten: »Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihre Patienten zu informieren, wie sie an die PIN kommen. Das muss einfacher werden. Wir sehen die Kassen in der Pflicht. Es ist ihre Aufgabe, die PIN an ihre Versicherten auszugeben.« Laut Ozegowski könnte eine solche Pflicht noch im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz untergebracht werden, das derzeit im Bundestag diskutiert wird.

Ozegowski hatte sich auch im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der Expopharm (PZ-Nachgefragt) für eine schnelle Umsetzung des EGK-Verfahrens ausgesprochen. Hier können Sie die gesamte Diskussion sehen:

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