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Einlöseweg über EGK
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BMG erwartet Schub fürs E-Rezept

Frühestens ab dem Sommer sollen Versicherte das neue E-Rezept-Einlöseverfahren über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) nutzen können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwartet, dass dann die Nutzung deutlich zunimmt. Zudem prüft das BMG weitere digitale Wege, über die Versicherte elektronische Verordnungen einlösen können. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 03.02.2023  16:30 Uhr

Nachdem die E-Rezept-Einführung wegen Datenschutz-Bedenken zuletzt stockte, hat die Gematik Ende Januar die neuen Spezifikationen für die Einlösung elektronischer Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) vorgelegt. Die Gematik geht davon aus, dass Versicherte ab dem Sommer mit dem neuen Verfahren E-Rezepte über die EGK abrufen können. Laut BMG »laufen intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen«, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die der PZ vorliegt.

Aus dem Schreiben geht außerdem hervor, dass das BMG derzeit noch weitere digitale Einlösewege für elektronische Verordnungen prüft. Genauere Angaben dazu machte das Ministerium nicht. An der Übermittlung des E-Rezept-Codes per SMS oder E-Mail hatten Datenschützer im August 2022 Zweifel geäußert. Daraufhin hatte die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein ihre Teilnahme am Roll-out abgesagt.

In den neuen Einlöseweg über die EGK setzt das BMG große Hoffnungen. »Ein deutlicher Anstieg der E-Rezept-Nutzung ist im Rahmen der Verfügbarkeit einer zweiten digitalen Einlösemöglichkeit zu erwarten«, heißt es in der Antwort. Bisher wurden demnach etwa eine Million E-Rezepte abgerufen. Die erste Roll-out-Phase des E-Rezepts hat laut BMG wichtige Erkenntnisse für den weiteren Prozess der Einführung des E-Rezepts generiert.

Weitere Anreize für Ärzte sind nicht geplant

Die CDU/CSU-Fraktion wollte in ihrer Anfrage vom 10. Januar 2023 auch wissen, ob das BMG weitere Anreize plane, um Ärztinnen und Ärzten für die Teilnahme an der Roll-out-Phase zu gewinnen. Dem erteilte das BMG eine Absage. Demnach hat das Ministerium den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Informationsmaterialien zum E-Rezept zur Verfügung gestellt. »Im Übrigen wurde beschlossen, zunächst keine weiteren Anreizsysteme zur Teilnahme an Phase I zu etablieren«, heißt es in der Antwort des BMG. Die Kassenärzte hatten im Frühjahr 2022 in einer Resolution Anreize für eine flächendeckende Teilnahme an der Erprobung des E-Rezepts gefordert.

Derzeit können Patientinnen und Patienten digitale Verordnungen in der Apotheke lediglich über die Gematik-App oder über einen ausgedruckten E-Rezept-Code abrufen. Den Einlöseweg über die EGK hatte das BMG zuletzt gestoppt, da Datenschützer diesen Ansatz für manipulationsanfällig halten. Daraufhin hatte sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe im November aus dem Roll-out zurückgezogen. Ursprünglich sollte das E-Rezept bereits am 1. Januar 2022 eingeführt werden. Die Einführung wurde aber immer wieder verschoben.

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