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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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BMG erntet heftige Kritik für Sparpläne

Mit der Anhörung der Fachverbände am gestrigen Mittwoch geht die Abstimmung über den Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in die nächste Runde. Nach Informationen der PZ ernteten die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums aus allen Lagern heftige Kritik. Auch die geplante Erhöhung des Kassenabschlags wurde angesprochen und von der ABDA kritisiert.
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 14.07.2022  15:00 Uhr
Sondererlöse durch die Pandemie sind passé

Sondererlöse durch die Pandemie sind passé

Die Kosten für die Offizinen stiegen aber kontinuierlich weiter. Etwa steige der Lohndruck durch den höheren Mindestlohn sowie nötige Maßnahmen zur Personalgewinnung. Massiv steigende Lebenshaltungskosten sowie schlechte Einkaufskonditionen beim Großhandel täten ihr Übriges. Außerdem hätten die Apotheken »diverse gesetzgeberische Maßnahmen« mitzutragen, die bürokratischen und weiteren, nicht der Versorgung dienenden Aufwand bedeuteten und die Kosten zusätzlich steigerten.

All diese Belastungen seien nicht neu, allerdings in den vergangenen zwei Pandemie-Jahren durch Sondereffekte aufgefangen worden. »Aber diese Sondererlöse sind inzwischen weggefallen, während der Kostendruck aktuell massiv zunimmt«, schreibt die ABDA. Deshalb sei es »völlig unangemessen«, in einer solchen Umgebung mit der Erhöhung des GKV-Abschlags die Apotheken stark zu belasten. Im Übrigen sei die Erhöhung des Kassenabschlags »mit extremem und unnötigem Verwaltungsaufwand« verbunden, warnte die ABDA. Falls er tatsächlich umgesetzt werde, solle der Zeitpunkt des Beginns überdacht werden. Bislang ist geplant, dass die Erhöhung mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt. Um eingeübte Fristen bei der Abrechnung einzuhalten, solle der Start- und Endpunkt entsprechend angepasst werden, so der ABDA-Vorschlag.

vfa sieht in Solidarabgabe Konflikt mit Grundgesetz

Die Pharmaindustrie argumentierte überdies auch politisch. So sieht der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Solidarabgabe zur Stabilisierung der Krankenkassen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Vfa-Präsident Han Steutel sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am heutigen Mittwoch, außerhalb des Steuerrechts seien dem Staat durch das Bundesverfassungsgericht zu Recht enge Grenzen aufgelegt, Sonderabgaben zu erheben. Das gelte auch für die als »Solidarbeitrag« bezeichnete Sanierungshilfe der Pharmaindustrie für die gesetzlichen Krankenkassen. »Ich sehe noch nicht, wie der Staat die Kriterien der Rechtsprechung dabei erfüllen will«, betonte Steutel. Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant von der Branche 2023 eine Milliarde Euro als Solidarabgabe ein.

Auch die FDP meldete sich zum Thema klamme Kassen zu Wort. Als ein Mittel schlug der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Johannes Vogel, gegenüber dem RND vor, Homöopathie als Kassenleistung streichen. »Homöopathie soll jeder nutzen dürfen, ist aber nachweislich wissenschaftlich nicht wirksam«, so Vogel zum RND. »Das Kollektiv der Beitragszahler meiner Kasse dazu zu verpflichten, das mitzuzahlen, das ist eine Frage, die mit auf den Tisch muss«, forderte Vogel.

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