| Lukas Brockfeld |
| 13.10.2026 12:00 Uhr |
Staatssekretärin Christiane Schenderlein erklärte beim Kassengipfel die Pläne des BMG. / © PZ/Brockfeld
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), dem GKV-Spargesetz und der Überarbeitung der Krankenhausreform hat das Bundesgesundheitsministerium seit Beginn der Legislaturperiode mehrere große Reformen umgesetzt. Doch wie geht es jetzt weiter? Die neue Staatssekretärin Christiane Schenderlein (CDU) stellte die künftigen Vorhaben beim Kassengipfel in Berlin vor. Nach einer Personalrochade übernahm Schenderlein das Amt im Juli von ihrem Parteikollegen Tino Sorge.
Schenderlein bezeichnete 2026 als das »Jahr der Entscheidungen«, dessen Folgen noch weit in die Zukunft reichen werden. Aktuell arbeite man unter anderem an der Pflegereform, die die Pflegeversicherung auf eine stabile Grundlage stellen soll. »Auch in anderen Bereichen wie der Digitalisierung und der Etablierung eines Primärversorgungssystems schreiten wir voran«, sagte die Staatssekretärin.
Eine der entscheidenden Fragen seien die Beitragssatzstabilität und das Heben von Effizienzreserven. »Wir alle wissen, das deutsche Gesundheitssystem ist leistungsstark und qualitätsorientiert. Aber das hat seinen Preis«, betonte Schenderlein. Der medizinische Fortschritt und die steigende Lebenserwartung führten zu einem Mehrbedarf an medizinischer Versorgung. Das zeige sich auch an dem immer größeren Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Ministerium habe daher mit dem GKV-Spargesetz eine erste Reform auf den Weg gebracht, um das Defizit zu reduzieren und Strukturen anzupassen.
Das GKV-Spargesetz habe deutlich gemacht, dass alle Akteure im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Reduzierung der Ausgaben leisten müssten. »Der Grundsatz, die Ausgaben in allen Bereichen an die Einnahmen zu koppeln, ist für die Stabilität unseres Gesundheitssystems maßgeblich«, mahnte Schenderlein. Dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen. »Im parlamentarischen Verfahren werden aktuell noch die nachträglichen Anpassungen der Maßnahmen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz diskutiert. Hierbei ist uns wichtig, dass das Ziel stabiler Beitragssätze erreicht wird.«
In ihrem Ministerium warte man aktuell auf den zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der zum Jahresende vorgelegt werden soll. »Wir konzentrieren uns aber jetzt schon darauf, dringend notwendige Strukturreformen einzuleiten. Im Fokus stehen dabei Anpassungen im ambulanten Sektor, die geplante Reform der Notfallversorgung und Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung. Dabei sind wir mehr denn je auf eine ausgewogene Finanzierung angewiesen«, sagte die Staatssekretärin.
Im ambulanten Bereich arbeite man aktuell an einem Referentenentwurf zur Einführung eines Primärversorgungssystems. Dieses System solle die Patientensteuerung verbessern und die Hausarztpraxis zum Knotenpunkt einer modernen und digitalgestützten Versorgung machen. »Wir wollen bei dringlichen medizinischen Anliegen die Wartezeit auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte verringern. Gleichzeitig wollen wir Ärztinnen und Ärzte sowie die weiteren Gesundheitsberufe in den Praxen entlasten«, erläuterte Schenderlein.
Mit dem im Juli vom Kabinett beschlossenen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verfolge das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Ziel, die Potenziale der Digitalisierung in der Versorgung zu nutzen. »Gleichzeitig verbessern wir die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Versorgung und damit auch für Prävention«, sagte Schenderlein. Man wolle ein modernes, digitales und datengestütztes Gesundheitsökosystem schaffen. »All dies ist ein wichtiger Beitrag für die digitale Souveränität unseres Landes.«
Das BMG arbeite außerdem daran, das Gesundheitssystem auf »verteidigungsbezogene Krisenlagen« vorzubereiten. »Mit dem geplanten ›Gesundheitssicherstellungsgesetz‹ werden wir die bestehende Lücke in den Sicherstellungsgesetzen schließen. Es soll ein Sonderrechtsrahmen geschaffen werden, um die gesundheitliche Versorgung auch in Verteidigungsszenarien zu sichern«, sagte Schenderlein. In Kürze werde ihr Ministerium einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen. Dieser solle die besonderen Bedarfe der Streitkräfte und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Zivilbevölkerung berücksichtigen.
»Kernelemente des Gesetzentwurfes sind insbesondere Regelungen zur Patientenverlegung, zu aufwuchsfähigen Behandlungskapazitäten und zur Bevorratung. Damit die Koordination im Ernstfall klappt, müssen die Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Gesundheitseinrichtungen, Hilfseinrichtungen und der Bundeswehr klar geregelt werden«, erklärte die Staatssekretärin. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und die Steigerung der Durchhaltefähigkeit seien eine gesamtstaatliche Aufgabe und das Gebot der Stunde.