Der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, Thomas Benkert, fordert uneingeschränkte Gleichpreisigkeit bei Rx-Medikamenten. / Foto: PZ/Mueller
Das Urteil unterstreiche die uneingeschränkte Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für alle deutschen Apotheken, teilte die Kammer mit. Es sei ein wichtiges Signal der Rechtsprechung im Hinblick auf den aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem, bundeseinheitliche Preise auch für ausländische Versender wiederherzustellen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 davon abweichen können.
Die bundesweite Preisbindung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in allen Apotheken gehöre zu den ordnungspolitischen Grundpfeilern des deutschen Gesundheitswesens, so die BLAK. Sie sei deshalb so wichtig, weil sie eine Übervorteilung der Patienten verhindere, die in Notsituationen – wie bei der Gabe von Antibiotika – weder auf »Schnäppchenjagd« gehen sollen noch »abgezockt« werden dürften.
BLAK-Präsident Thomas Benkert fordert vor diesem Hintergrund von der Politik die Beibehaltung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Gleichpreisigkeit auch im Verhältnis zu aus dem Ausland agierenden Versandapotheken herstellt.