Bis zu 45.000 Euro für Thüringer Landapotheken |
Melanie Höhn |
07.09.2023 16:30 Uhr |
In dem neuen Richtlinienentwurf des Thüringer Gesundheitsministeriums soll die Niederlassungsförderung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. / Foto: IMAGO/Rolf Poss
Das Apothekensterben macht auch vor Thüringen nicht Halt, vor allem der ländliche Bereich ist betroffen. Gab es Ende 2022 dort noch 507 öffentliche Apotheken, waren es mit Stand vom 14. August 2023 nur noch 500 – dabei handelt es sich um 272 Einzelapotheken (Ende 2022: 282), 93 Hauptapotheken (unverändert) und 135 Filialapotheken (Ende 2022: 132). Mindestens zwei weitere Apotheken werden im aktuellen Quartal noch schließen müssen. Gegründet wurde 2023 bisher keine Apotheke.
»Wir spüren in Thüringen gerade im strukturschwachen und ländlichen Raum ganz deutlich das Sterben unserer Apotheken. Es zeichnet sich ab, dass die pharmazeutische Versorgung in diesen Regionen immer schwieriger wird«, sagte Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands (THAV), auf Nachfrage der PZ. »Wir wollen auch auf Landesebene alle Möglichkeiten nutzen, um dieser Entwicklung etwas entgegen zu setzen.« Die Thüringer Standesorganisation habe deshalb gemeinsam mit Robert Martin Montag von der FDP ein Landesförderprogramm für die Gründung und Übernahme von Apotheken im ländlichen Raum ins Leben gerufen, das letztlich von fast allen Fraktionen des Thüringer Landtags unterstützt wurde, so Fink weiter.
In einem Richtlinienentwurf des Thüringer Gesundheitsministeriums, der sich noch in der Erarbeitung und im Stellungnahme- und Prüfverfahren befindet, soll die Niederlassungsförderung nun konkreter werden und rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Richtlinienentwurf geht auf einen bereits im Dezember 2021 gefassten Beschluss des Thüringer Landtags zurück, der seinerzeit von der FDP eingebracht wurde und dessen Umsetzung sich zum Ärger der drei betroffenen Heilberufe inzwischen mehr als 1,5 Jahre hinzieht. Damals stellte der Landtag »stellenweise Ungleichverteilungen und drohende Versorgungsengpässe« fest, »trotz des gut ausgebauten Systems der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung mit einer vergleichsweise hohen Arztdichte und einer guten Zugänglichkeit« in Thüringen, wie es in dem Beschluss heißt. Außerdem wurde die Landesregierung aufgefordert, die Zuwendungshöhe der Niederlassungsförderung für Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen sowie Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte auf bis zu 45.000 Euro für Investitionen und Barrierefreiheit festzusetzen.