| Melanie Höhn |
| 07.09.2023 16:30 Uhr |
Für einen niederschwelligen Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln sei ein stabiles und engmaschiges Apothekennetz in allen Thüringer Regionen erforderlich, heißt es laut THAV in dem Entwurf weiter. Als ländlicher Raum im Sinne dieser Richtlinie gelten bei der Niederlassung von Apothekerinnen und Apothekerinnen sowie Ärztinnen und Ärzten Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten bis zu 45.000 Einwohnern.
»Auch wenn unserer Auffassung nach langfristig nur durch eine Steigerung der Studienplatzkapazitäten an der Universität Jena dem Apothekensterben entgegengetreten werden kann, ist die Förderung geeignet, einen wertvollen Beitrag zum Ausgleich räumlicher Missverhältnisse zu leisten«, bewertet Fink den Entwurf. Jetzt sei es wichtig, dass das Land den Beschluss aus 2021 endlich auch umsetzt und liefert. Fink: »Wir hoffen, noch ein paar Anpassungen am Entwurf vornehmen zu können und sind zuversichtlich, dass die Richtlinie in den nächsten Wochen in Kraft treten wird. Wir werden uns jedenfalls weiter mit Nachdruck dafür einsetzen«.