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Wissen der Naturvölker

Biopiraten geraten mit UN-Vertrag in Seenot

Wenn Firmen Heilpflanzen-Wissen aus anderen Ländern nutzen und damit Profite machen, ohne mit den indigenen Völkern zu teilen, spricht man von Biopiraterie. Für mehr Gerechtigkeit soll ein neuer UN-Vertrag sorgen. Schon jetzt geht er vielen nicht weit genug.
Jennifer Evans
02.09.2024  07:00 Uhr
Biopiraten geraten mit UN-Vertrag in Seenot

Für die Wissenschaft und die Pharmaindustrie ist die Natur Inspiration, Vorbild und Quelle zugleich. Allein rund 70 Prozent der Krebsarzneimittel entstanden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO aus natürlichen Produkten oder synthetischen Verbindungen nach dem Vorbild der Natur. Ein weiteres Beispiel ist das Süßungsmittel Stevia, das südamerikanische Völker bereits seit Jahrhunderten verwenden. Die Stevia-Bauern gingen jedoch leer aus, als große Konzerne sich ihre Produkte mit dem alternativen Süßungsmittel patentieren ließen und damit dann dicke Gewinne einfuhren.

Es gibt noch weitere Beispiele, bei denen Ähnliches passierte, wie den indischen Neem-Baum, den afrikanischen Rooibos-Strauch oder die australische Kakadu-Pflaume. Indigene Völker kennen die Heilkräfte vieler Pflanzen. Wenn man sie um die Pflanzen selbst oder ihr traditionelles Heilwissen ohne jedwede Entschädigung beraubt, spricht man von Biopiraterie. Zusätzlich ist das Thema durch die Kolonialgeschichte emotional aufgeladen, als der Handel mit Baumwolle, Kaffee und Gewürzen den Kolonialmächten viel Geld einbrachte.

Eine Pflanze allein kann sich jedoch niemand patentieren lassen – es sei denn, sie wird verarbeitet und es entsteht daraus ein neues Produkt. In Deutschland und vielen westlichen Ländern ist der Zugang zu genetischen Ressourcen übrigens frei. »Es steht jedem offen, aus Alpenkräutern ein medizinisches Produkt zu machen«, sagte der Vorsitzender des deutschen Instituts für Biodiversität und Geoökologe, Axel Paulsch, kürzlich gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

Forschung nicht blockieren

Zwar gilt seit 2014 das sogenannte internationale Nagoya-Protokoll, das eine faire Gewinnbeteiligung für das Herkunftsland vorschreibt. Allerdings hätten die Vorschriften in der Praxis wenig bewirkt, weil die Überwachung fehle. Ein Schritt in die richtige Richtung war es dennoch. Paulsch erinnert sich daran, dass es zuvor noch möglich gewesen war, eine Heilpflanze aus Ecuador mitzunehmen, zu untersuchen, welche Gene für die Heilung zuständig sind, und daraus ein Medikament herzustellen.

Die Schieflage rund um die Fragen des geistigen Eigentums, genetischer Ressourcen sowie traditionellem Wissen sollte nun ein neuer UN-Vertrag verbessern. Den Hut hatte die UN-Organisation für geistiges Eigentum, World Intellectual Property Organization (WIPO), auf. Im Mai dieses Jahres haben schließlich die WIPO-Mitgliedstaaten unterzeichnetet – nach 25 Jahren Verhandlungen.

Die besondere Herausforderung bei diesem Vertrag war es Paulsch zufolge, die Herkunftsländer der Heilpflanzen zwar am Nutzen der Ressourcen zu beteiligen, aber gleichzeitig die Auflagen nicht so hoch zu setzen, dass praktisch keine Forschung mehr möglich ist.

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