Biopiraten geraten mit UN-Vertrag in Seenot |
Jennifer Evans |
02.09.2024 07:00 Uhr |
Doch mit dem neuen Abkommen sind noch lange nicht alle Probleme vom Tisch. Antworten zum Umgang mit genetischen Verfahren beziehungsweise der digitalen Sequenzinformationen, Codes für Erbgut-Abschnitte, fehlen noch. »Wenn die DNA entschlüsselt und in einer Datenbank verfügbar ist, braucht man die Pflanze gar nicht mehr«, betonte Paulsch. Was bedeutet das also dann für die Beteiligung des Herkunftslands?
Grundsätzlich verpflichtet der neue Vertrag Patentanmelder offenzulegen, ob ihre Erfindungen auf genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen beruhen. Das beinhaltet nach WIPO-Angaben neben Heilpflanzen auch landwirtschaftliche Nutzpflanzen sowie Tierarten. Mitgemeint ist aber auch traditionelles Wissen, das von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften über Generationen hinweg genutzt und bewahrt wird. Denn auch dies kann zur Entwicklung einer patentierten Erfindung beitragen. Indem die Konzerne nun Auskunft über ihre Quellen geben müssen, sollen die Herkunftsländer besser überprüfen können, ob die Unternehmen alle Genehmigungen haben.
Paulsch schlug gegenüber der dpa vor, Firmen und Forschungseinrichtungen in einen Topf einzahlen zu lassen, wenn sie genetische Sequenzen nutzen, und das Geld dann unter den Ländern zu verteilen.