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Wissen der Naturvölker
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Biopiraten geraten mit UN-Vertrag in Seenot

Wenn Firmen Heilpflanzen-Wissen aus anderen Ländern nutzen und damit Profite machen, ohne mit den indigenen Völkern zu teilen, spricht man von Biopiraterie. Für mehr Gerechtigkeit soll ein neuer UN-Vertrag sorgen. Schon jetzt geht er vielen nicht weit genug.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 02.09.2024  07:00 Uhr

Was ist mit genetischen Verfahren?

Doch mit dem neuen Abkommen sind noch lange nicht alle Probleme vom Tisch. Antworten zum Umgang mit genetischen Verfahren beziehungsweise der digitalen Sequenzinformationen, Codes für Erbgut-Abschnitte, fehlen noch. »Wenn die DNA entschlüsselt und in einer Datenbank verfügbar ist, braucht man die Pflanze gar nicht mehr«, betonte Paulsch. Was bedeutet das also dann für die Beteiligung des Herkunftslands?

Grundsätzlich verpflichtet der neue Vertrag Patentanmelder offenzulegen, ob ihre Erfindungen auf genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen beruhen. Das beinhaltet nach WIPO-Angaben neben Heilpflanzen auch landwirtschaftliche Nutzpflanzen sowie Tierarten. Mitgemeint ist aber auch traditionelles Wissen, das von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften über Generationen hinweg genutzt und bewahrt wird. Denn auch dies kann zur Entwicklung einer patentierten Erfindung beitragen. Indem die Konzerne nun Auskunft über ihre Quellen geben müssen, sollen die Herkunftsländer besser überprüfen können, ob die Unternehmen alle Genehmigungen haben.

Paulsch schlug gegenüber der dpa vor, Firmen und Forschungseinrichtungen in einen Topf einzahlen zu lassen, wenn sie genetische Sequenzen nutzen, und das Geld dann unter den Ländern zu verteilen.

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