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Betriebliche Altersvorsorge

BFB berät über »Fachkräfterente« fürs Apothekenpersonal

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), in dem auch die ABDA Mitglied ist, berät derzeit über eine Initiative aus seinem Mitgliederkreis. Konkret geht es um die Ausgestaltung eines neuen Modells der betrieblichen Altersversorgung (bAV) namens »Fachkräfterente«. Das Vorsorgemodell soll sich an die Assistenzberufe wenden, also beispielsweise PTA und PKA.
Florian Giermann
30.03.2023  09:00 Uhr

Der Bundesverband der Freien Berufe vertritt die Interessen der Kammern und Verbände. Aus seinem Mitgliederkreis hat der BFB, dessen Präsident derzeit Ex-ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist, einen Vorschlag zur betrieblichen Altersvorsorge aufgegriffen und ein Konzept entwickelt, das der PZ vorliegt. Zielgruppe für dieses Modell sind die sogenannten Assistenzberufe. Innerhalb der freien Berufe gibt es diese nicht nur in Arztpraxen, Anwalts- oder Notarkanzleien, sondern auch in der Apotheke. In den Apotheken würden davon alle Mitarbeiter profitieren können, deren Altersbezüge nicht ohnehin aufgrund ihrer Pflichtmitgliedschaft in den Apothekerkammern durch die Versorgungswerke abgesichert ist, also PKA, PTA, Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten. Die Gehälter der Angestellten, die in diesen Berufen arbeiten, liegen häufig unterhalb des deutschen Durchschnittseinkommens. Dadurch fällt auch die Rentenleistung im Alter eher gering aus. Arbeitgeber in freien Berufen wiederum sind, anders als große Konzerne, selten an attraktive Systeme der bAV angebunden. Um diese Vorsorgelücke unter anderem für Apothekenangestellte zu schließen, könnte bald die »Fachkräfterente« ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge in diesen Berufsgruppen werden.

Konzept soll Attraktivität der Arbeitsplätze erhöhen

Aus der nun begonnenen Beratung innerhalb des BfB soll am Ende ein Sozialpartnermodell nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz resultieren. Nach diesem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetz sollen unter anderem adäquate betriebliche Altersversorgungssysteme im Verantwortungsbereich von Tarifvertragsparteien gestaltet werden, die auf Seiten der Arbeitnehmer eine höhere Akzeptanz erfahren als die bisherigen Systeme.

Während es dem Gesetzgeber vor allem um die Vermeidung von Altersarmut bei geringer Verdienenden geht, stellt der BFB vor allem die Chance in den Vordergrund, die Attraktivität der Arbeitsplätze bei freien Berufen in einem immer härteren Kampf um Fachkräfte zu erhöhen. Gleichzeitig sollen durch das Zusammenarbeiten aller freien Berufe deren Sichtbarkeit und Bedeutung als Wirtschaftszweig gestärkt werden.

Die »Fachkräfterente« hat eine tarifvertragliche Grundlage. Das erlaubt es Arbeitgebern, ihre Beitragshöhe und damit ihre Kostenbelastung genau festzulegen. Somit spricht man auch von einer »reinen Beitragszusage“. Über diese Beitragszusage hinaus entstehen für Arbeitgeber keine weiteren Zahlungsverpflichtungen oder gar Haftungsrisiken. Auch entsteht dadurch kein neuer Tarifvertrag. Arbeitgeber sollen den Vertrag sogar jederzeit kündigen können. Angestellte Standesangehörige sind von der »Fachkräfterente« ausgeschlossen, um die Versorgungswerke nicht zu berühren oder gar zu beeinträchtigen. Sie überschneidet sich auch nicht mit bestehenden Systemen zur bAV, sondern ist ein zusätzliches, ergänzendes Angebot. Ein Vorteil für Berufstätige liegt darin, dass sie nicht von Dritten abhängig wären, wie bei einem Lebensversicherungsunternehmen. Ebenso wenig würden sie ein Rentenprodukt von in der Finanzbranche tätigen Anbietern kaufen. Diese Unabhängigkeit und Selbstbestimmung ist ein wesentliches Merkmal der »Fachkräfterente«.

Einrichtung eines Pensionsfonds geplant

Umsetzen will der BFB das Konzept nicht in Eigenregie, sondern durch die geplante Einrichtung einer Geschäftsstelle. Diese soll mit Experten zur Umsetzung und Überwachung des Sozialpartnermodells ausgestattet werden. Zu ihren Aufgaben wird auch die Auswahl, die Steuerung und das Monitoring der einzelnen eingebundenen Dienstleister gehören. Angelegt werden sollen die Beiträge für die »FachkräfteRente« in einem Pensionsfonds, der eigentlicher Träger der Versorgung sein wird. Jedoch soll vertraglich festgelegt werden, dass der bereits gebildete Bestand jederzeit in andere Vehikel möglich sein soll. Finanziert wird die Geschäftsstelle durch monatliche Beiträge der teilnehmenden Arbeitgeber geplant.

Das Ergebnis der Beratungen über das Konzept soll auf der Jahreshauptversammlung des BFB am 7. Juni 2023 vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt werden. Die BFB-Mitglieder sollen bei dieser Versammlung erst einmal ihre grundsätzliche Unterstützung signalisieren, um eine Verpflichtung der Mitglieder geht es laut dem vorliegenden Plan noch nicht. Die Apothekenteams können sich auf der Seite www.fachkraefterente.de informieren.

 

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