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Versorgungsmangel

BfArM ermöglicht erste Tamoxifen-Importe

Nach der Feststellung eines offiziellen Versorgungsmangels durch das Bundesgesundheitsministerium hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun eine Liste von Generika veröffentlicht, die importiert werden können. Außerdem gibt es für Großhändler und Apotheken neue Maßnahmen, um den Engpass einzudämmen.
Benjamin Rohrer
25.02.2022  16:30 Uhr

Bei der Versorgung von Brustkrebspatienten mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln könnte sich die Versorgungslage schon bald wieder etwas entspannen. Denn das BfArM hat auf seiner Internetseite nun eine Liste von ausländischen Generika veröffentlicht, die ab sofort und ohne weitere Genehmigung importiert werden können. Konkret geht es um die folgenden Arzneimittel:

1) Orion Pharma AG Schweiz; TAMOXIFEN FARMOS 20 mg , 100 Tabletten 20mg; Charge: 2090314; PZN: 18039126

2) ALIUD Pharma GmbH; Tamoxifene EG 10 mg compresse rivestite con film; 30 Tabletten 10mg; Charge: B213453; PZN: 18033158

3) ALIUD Pharma GmbH; Tamoxifene EG 10 mg compresse rivestite con film; 20 Tabletten 20mg; Charge: B213885 ; PZN: 18033164

4) Aristo Pharma GmbH; Tamoxifen Aristo 20 mg Tabletten; 10 Tabletten 20 mg; Charge: 45904139; PZN: n.a

5) Aristo Pharma GmbH; Tamoxifen Aristo 20 mg Tabletten; 10 Tabletten 20 mg; Charge: 45906520; PZN: n.a.

6) ratiopharm GmbH; Tamoxifen 10 PCH – Niederlande; 30 Tabletten 10mg; Charge: 106901; PZN: 8036180

7) ratiopharm GmbH; Tamoxifen 10 mg Tablets – UK; 30 Tabletten 10mg; Charge: 111660; PZN: 18036174

Keine Bevorratung, Auseinzelung möglich

Das BMG hatte erst vor wenigen Tagen offiziell einen Versorgungsmangel bei Tamoxifen festgestellt. Deswegen ist es den Landesbehörden derzeit möglich, beispielsweise bei Importen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abzuweichen. So können unter anderem Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, die hierzulande eigentlich gar nicht zugelassen sind.

Das BfArM hat sich aber noch mit weiteren Maßnahmen und Regelungen zur Abmilderung des Engpasses an alle Beteiligten der Versorgungskette gewendet. Großhändler werden beispielsweise angeordnet, derzeit nur Apotheken in Deutschland zu beliefern. Bestellungen und Auslieferungen auf Vorrat sind derzeit ebenfalls verboten. (Hier sind die Maßnahmen aufgelistet) In einem Schreiben, das auch an die Standesvertretung der Apotheker und an den GKV-Spitzenverband ging, erklärt das BMG zudem, dass Apotheken bis zur Behebung des Engpasses Teilmengen entnehmen können sollten. Hier finden Sie das BMG-Schreiben.

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