BfArM bleibt bei seiner Einschätzung für Tramadol |
Daniela Hüttemann |
27.03.2025 11:00 Uhr |
Handlungsbedarf sieht die Behörde nicht. »Das BfArM verfolgt die Entwicklung aufmerksam mit Blick auf eine – bislang nicht eingetretene – Veränderung der wissenschaftlichen Datenlage beziehungsweise eine Veränderung des feststellbaren Missbrauchs beziehungsweise der behandlungsbedürftigen Abhängigkeit. Sobald sich hier neue Erkenntnisse abzeichnen, fließen diese in die Bewertung des BfArM ein. Dies gilt für alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Missbrauch zu reduzieren – also auch die notwendige Sensibilisierung, unter anderem mit Blick auf mögliche Rezeptfälschungen. Aktuell liegen jedoch keine Informationen vor, die eine geänderte Einschätzung für Deutschland begründen könnten.«
Das BfArM verweist zum einen auch auf eine aktuelle Publikation. Basierend auf den Abrechnungsdaten von circa 25 Millionen Personen in Deutschland sieht es kein Opioid-Problem in Deutschland, wie es am 11. März meldete. Die Verordnung von Opioid-Analgetika sei zwischen 2005 und 2020 um 19 Prozent gesunken. Aber: »Die Ergebnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit lassen zwar vermuten, dass insbesondere in der Altersgruppe 20 - 39 Jahre in manchen Fällen ein nicht indikationsgerechter Gebrauch stattfindet, doch die entsprechenden Anteile sind gering«, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Und bei dieser Auswertung sind keine Privatrezepte berücksichtigt.
Das BfArM verweist zu guter Letzt auf die WHO-Leitlinie »Ensuring balance in national policies on controlled substances« aus dem Jahr 2011, die wesentliche Grundlage für die Bewertung sei. Hier geht es um die Balance zwischen einem möglichst einfachen Zugang zu potenten Schmerzmitteln auch in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen gegenüber Abhängigkeit und Missbrauch. Hier wird Tramadol als schwaches Opioid mit niedrigem Missbrauchspotenzial eingestuft. 2019 kündigte die WHO eine Überarbeitung an, die immer noch nicht abgeschlossen ist. »Aus dem bisherigen Diskussionsprozess ergeben sich keine neuen Erkenntnisse«, so das BfArM.