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Bewerbungsfrist für DAA endet am 11. Februar

Apothekerinnen und Apotheker können sich noch bis zum 11. Februar 2023 für den Deutschen Apotheken-Award (DAA) in einer der beiden Kategorien »Moderne Apotheke« und »Apotheke und Patient« bewerben. Die Gewinner erhalten jeweils 2500 Euro Preisgeld.
PZ
08.02.2023  14:30 Uhr

Alle zwei Jahre verleiht der Deutsche Apothekerverband (DAV) den Deutschen Apotheken-Award (DAA), um damit außergewöhnliches Engagement von Apotheken zu würdigen. Nach den Preisverleihungen in den Jahren 2015, 2017 und 2019 ist die vierte Verleihung nun für April 2023 in Berlin geplant. Zwischenzeitlich fiel die Veranstaltung aufgrund der Coronavirus-Pandemie aus.

Mit dem Award zeichnet der DAV besondere Initiativen, Projekte und Leistungen aus Apotheke und Pharmazie aus – auch mit Bezug zur Coronavirus-Pandemie oder Ukraine-Hilfe. Apothekerinnen und Apotheker können sich in den beiden Kategorien »Moderne Apotheke« und »Apotheke und Patient« bewerben. Auch Projektpartner, Kammern, Verbände, Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen oder einzelne Patientinnen und Patienten können die Apotheken nominieren.

Den Siegern jeder Kategorie winkt jeweils ein Preisgeld von 2500 Euro, die Zweitplatzierten erhalten je 1000 Euro. Für den dritten Platz gibt es 500 Euro für jeden Gewinner. Der DAV weist darauf hin, dass alle Bewerbungen, die pandemiebedingt aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt werden konnten, automatisch in diesem Jahr teilnehmen.

Der DAA-Schirmherr und DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld betonte: »Die Einreichungen zum Deutschen Apotheken-Award werden zeigen, dass die Apotheken ihren Patientinnen und Patienten auch künftig als persönliche, vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartner dienen, die ihnen in Zeiten von Unsicherheit einen festen Halt geben.«

Weitere Informationen sowie Bewerbungsbögen sind auf der Website der ABDA zu finden.

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