Beim Biosimilar-Austausch sind noch viele Fragen offen |
Über die Konsequenzen der automatischen Substitution von Biosimilars diskutierten (von links): Birgit Heltweg (Barmer), Christopher Kirsch (Sandoz), Moderatorin Sabine Rieser, Stefan Fink (DAV), Christiane Müller (VZA) und BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller. / Foto: Peter Himsel/Pro Generika
Nach langem Ringen trat am 15. März der Beschluss des G-BA zum »Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken bei parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung« in Kraft. Die neuen Regeln gelten zunächst nur für Apotheken mit Sterillabor, wenn sie Biologika in parenteralen Zubereitungen verwenden. Außerdem ist diese Pflicht zunächst auf sechs Wirkstoffe beschränkt.
Welche Folgen der Beschluss für Apotheken und Hersteller hat, darüber diskutierten auf Einladung des Verbands Pro Generika fünf Expertinnen und Experten: Thomas Müller, Leiter der Abteilung »Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie« im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Stefan Fink, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands, Christiane Müller, Geschäftsführerin des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und Christopher Kirsch, Head Market Access von Sandoz Deutschland/Hexal AG sowie stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Die Position der Kassen vertrat Birgit Heltweg, Teamleiterin Apotheken/Selektivverträge bei der Barmer Ersatzkasse.
Derzeit verhandeln der DAV und der GKV-Spitzenverband über die Umsetzung der Vorgaben des G-BA in der Anlage 3 der sogenannten Hilfstaxe. Über die technische Umsetzung zum 1. Juni seien sich die Verhandlungspartner einig, und auch die Grundsystematik bei den sechs Wirkstoffen stehe fest, informierte DAV-Vorstandsmitglied Stefan Fink. Aber noch seien nicht alle Fragen beantwortet. So konnten sich die Verhandlungspartner noch nicht bei allen Preisen einigen. »Offen ist auch noch, wie wir in der Übergangszeit miteinander umgehen. Das ist wie ein Flug im Nebel«, beschrieb Fink. Kritisch sei auch, dass noch unklar sei, was passiere, wenn Wirkstoffe nicht verfügbar seien. Fink betonte, dass der DAV die Probleme konstruktiv lösen wolle, damit die Apotheken Sicherheit bei der Versorgung und der Abrechnung hätten.
VZA-Geschäftsführerin Christiane Müller berichtete, dass sich die Verhandlungspartner grundsätzlich einig seien. Bis zum 1. Juni werde es eine Einigung auf einen Vertragstext geben. Die Schiedsstelle werde nicht eingreifen müssen, zeigte sie sich überzeugt. Auch Müller wies darauf hin, dass derzeit noch viele Detailfragen zu klären seien. So sei noch unklar, wodurch die Originalarzneimittel ersetzt werden sollten. »Bei der Frage, was unter preisgünstig zu verstehen ist, müssen wir uns noch mit den Kassen einigen«, erläuterte sie. Außerdem sei es wichtig, für die Übergangszeit retaxsichere Regelungen zu finden.
Bislang müssten die Apotheken nur eine Handvoll Wirkstoffe austauschen, sagte Birgit Heltweg, Teamleiterin Apotheken/Selektivverträge bei der Barmer Ersatzkasse. »Wir hoffen auf ein Einsparpotenzial«, machte sie deutlich. Zugleich liege den Kassen sehr daran, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Apotheken gut laufe. Das seien schließlich ihre Versicherten.