Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Apothekenangestellte

Bei übertariflichem Gehalt kein Extra-Geld für Notdienst

Verdienen Apothekenangestellte 13 Prozent mehr als das Tarifgehalt, erhalten sie keine zusätzliche Vergütung für Bereitschaftsdienste und auch keinen Freizeitausgleich. Das gilt in allen Kammerbezirken außer in Sachsen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 28.10.2024  15:00 Uhr
Bei übertariflichem Gehalt kein Extra-Geld für Notdienst

Zum 1. Juli dieses Jahres ist in allen Kammerbezirken außer Nordrhein und Sachsen ein neuer Gehaltstarif für Apothekenangestellte in Kraft getreten. Zu den Neuerungen zählen neben etwas mehr Geld auch weniger Arbeitszeit sowie mehr Urlaubstage. Seit 1. August ist auch ein neuer Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) wirksam.

Der neue BRTV sowie der Rahmentarifvertrag Nordrhein bringen eine Besonderheit beim Nacht- und Notdienst mit sich. Liegt das Gehalt von Apothekenangestellten 13 Prozent über dem Tarifgehalt, werden Bereitschaftsdienste nicht separat vergütet, weder mit Geld noch mit Freizeit. In Sachsen gilt diese Klausel nach Angaben der Apothekengewerkschaft Adexa nicht; hier erhalten auch übertariflich bezahlte Angestellte eine zusätzliche Vergütung für die Bereitschaftsdienste.

Welche Tätigkeiten im Notdienst?

Laut Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa bringt der neue Bundesrahmentarifvertrag noch eine Neuerung beim Nacht- und Notdienst mit sich. So sind Filialleitungen während des Notdienstes lediglich verpflichtet, Bereitschaftstätigkeiten zu leisten. Sie seien nicht verpflichtet, während dieser Zeit Liegengebliebenes aufzuarbeiten. Geschehe dies freiwillig, könnten Mitarbeitende mit der Chefin oder dem Chef über eine zusätzliche Vergütung sprechen. Diese Regelung gilt in allen Kammerbezirken, aber nicht in Sachsen oder in Nordrhein.

Hansen informiert auch, wie die Vergütung als Freizeit in den jeweiligen Gehaltstarifverträgen geregelt ist. Für alle Kammerbezirke gilt:

  • 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr = 3,5 Stunden
  • 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr = 5,5 Stunden
  • Sonn- und Feiertage, 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr = 10,5 Stunden

Werden wegen hohen Arbeitsaufkommens mindestens zwei Mitarbeitende gleichzeitig im Bereitschaftsdienst eingesetzt, wird die geleistete Arbeit Hansen zufolge eins zu eins vergütet. Bei Sonn- und Feiertagsdiensten erhalten Mitarbeitende einen Zuschlag von 85 Prozent (bundesweit und Nordrhein) beziehungsweise von 50 Prozent in Sachsen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa