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Neue Vorgaben

Bei Janssen künftig Zweitimpfung nötig

Künftig darf das Paul-Ehrlich-Institut vorgeben, welche Covid-19-Impfungen für eine vollständige Immunisierung sowie Auffrischimpfungen nötig sind. Diese Angaben werden politisch direkt umgesetzt. Geimpfte, die eine Impfdosis der Janssen-Vakzine erhalten haben, müssen nun eine zweite Impfung vorweisen, um als vollständig geimpft zu gelten. Die PZ erklärt, was für die Apotheken zu beachten ist.
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
19.01.2022  15:00 Uhr

Zertifikate-Kennzeichnung

Auch für die Apotheken und die Ausstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate ist diese Neuerung wichtig. Die Kennzeichnungen für die erste Dosis (Janssen-Impfstoff) soll dann »1/1«, die zweite »2/1« und die dritte »3/1« lauten, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der PZ. Mit der zweiten Dosis soll die Grundimmunisierung, mit der dritten eine Auffrischungs-Impfung gekennzeichnet werden.

Geht man strikt nach der Zulassung, ist die Grundimmunisierung nach einer Einzelimpfung mit dem Janssen-Vakzin abgeschlossen. Bereits die zweite Dosis ist nach dieser Lesart der Booster. So sieht es auch die neue EU-Verordnung dazu vor, die am 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Deutschland geht allerdings einen anderen Weg und folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Geimpfte mit dem Janssen-Impfstoff müssen damit hierzulande zusätzlich nicht nur eine, sondern zwei mRNA-Impfdosen bekommen haben, um als geboostert durchzugehen. 

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Anmerkung der Redaktion: Auf erneute Anfrage der PZ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 25. Januar 2022 einen aktualisierten Hinweis zur künftigen Erstellung der Impfzertifikats-Kennzeichnungen abgegeben.

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