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CHMP der EMA

Bei DOAK keine Änderungen der Anwendung erforderlich

Vergangene Woche hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA nicht nur einige neue Arzneistoffe zur Zulassung empfohlen. Er verkündete auch die Ergebnisse der Neubewertung für direkt wirksame Antikoagulanzien (DOAK), Fosfomycin, Cyproteron und die Kombination Methocarbamol/Paracetamol.
Daniela Hüttemann
30.03.2020  17:12 Uhr

Bei den DOAKs, namentlich Apixaban (Eliquis®), Dabigatran (Pradaxa®) und Rivaroxaban (Xarelto®) sind demnach keine Anwendungsänderungen erforderlich. Das ist das Ergebnis einer von der EMA in Auftrag gegebenen Studie, bei der reale Daten, also Anwendungsdaten nach der Zulassung, aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Spanien, den Niederlanden und Großbritannien ausgewertet wurden.

Dabei wurde das Risiko schwerer Blutungen bei diesen drei Arzneimitteln, wenn sie zur Verhinderung der Blutgerinnung bei Patienten mit nicht valvulärem Vorhofflimmern (unregelmäßige schnelle Herzkontraktionen) eingesetzt wurden, mit dem Risiko unter Vitamin-K-Antagonisten verglichen. Demnach entsprach bei den DOAKs das Muster schwerer Blutungen in den Post-Marketing-Daten dem in den zulassungsrelevanten klinischen Studien. Die Daten reichten jedoch nicht aus, um verlässliche Schlussfolgerungen über Vergleiche zwischen den drei Arzneimitteln zu ziehen. 

Die Studie untersuchte zudem, ob die Anwendung der Arzneimittel in der klinischen Praxis mit den zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmte und ob bestehende Kontraindikationen, Warnhinweise und Hinweise auf Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln ausreichend beachtet werden. Hier kam die EMA zu dem Schluss, dass keine Änderungen in den Produktinformationen gerechtfertigt seien, da keine belastbaren Belege vorlagen, dass Fach- und Gebrauchsinformationen nicht eingehalten werden.

Alle Fragen sind aber noch nicht geklärt. So bestätigten die Studienergebnisse, dass Patienten über 75 Jahre ein höheres Blutungsrisiko haben. Die Zulassungsinhaber sollen nun prüfen, ob die Dosierempfehlungen für diese Altersgruppe geändert werden sollte.

Anwendungsbeschränkungen für Fosfomycin

Ebenfalls neu bewertet hat die EMA das Antibiotikum Fosfomycin. Intravenös als Infusion verabreicht sollte Fosfomycin bei schweren Infektionen nur angewendet werden, wenn andere Antibiotika-Behandlungen nicht geeignet sind. Die orale Einnahme dagegen (3 g Granulat mit Fosfomycin-Trometamol) kann weiterhin zur Behandlung unkomplizierter Blasenentzündungen bei Frauen und weiblichen Jugendlichen eingesetzt werden sowie bei Männern, bei denen eine Prostata-Biopsie vorgenommen wird. Gleiches gilt für Präparate mit Fosfomycin-Calcium, die in Deutschland jedoch nicht zugelassen sind. Die Zulassungsinhaber sollen allerdings noch weitere Daten liefern, um die weitere Verwendung oral verabreichter Fosfomycin-haltiger Arzneimittel zu rechtfertigen.

Für intramuskuläre Applikationsform sowie Fosfomycin-Granulat für Kinder (2 g) gilt dagegen, dass die Zulassung ausgesetzt werden soll. Hier gebe es keine eindeutigen Belege dafür, dass sie in ihren derzeit zugelassenen Anwendungsgebieten ausreichend wirksam sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist jedoch daraufhin, dass entsprechende Präparate in Deutschland nicht zugelassen sind.

Nitrosamine, Robaxisal und Tyverb

Für die Risikobewertung möglicher Nitrosamin-Verunreinigungen gab es eine Fristverlängerung bis zum 1. Oktober. Eigentlich lief die Frist am 26. März ab.

Positiv bewertet wurde das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Präparats Robaxisal®, einer Kombination aus dem Muskelrelaxans Methocarbamol und dem Schmerzmittel Paracetamol, das zur kurzfristigen Behandlung schmerzhafter Muskelkrämpfe indiziert ist. Das Präparat ist in Deutschland nicht auf dem Markt.

Unklar bleibt, wie wirksam das Brustkrebsmittel Lapatinib (Tyverb®) in Kombination mit einem Aromatase-Hemmer im Vergleich zur Kombination aus Lapatinib und dem Antikörper Trastuzumab ist.

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