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Lieferengpässe

Bei diesen Arzneimitteln fallen die Festbeträge weg

Um die Versorgungssituation bei Schmerzmitteln und Antibiotika zu verbessern, hat der GKV-Spitzenverband zahlreiche Festbeträge für drei Monate aufgehoben. Inzwischen ist auch klar, welche Wirkstoffe betroffen sind.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 11.01.2023  09:00 Uhr
Bei diesen Arzneimitteln fallen die Festbeträge weg

Für insgesamt 180 Fertigarzneimittel sollen die Festbeträge vorübergehend fallen. Dies erklärte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) am gestrigen Dienstag in einer Mitteilung. Betroffen sind demnach 10 Festbetragsgruppen. Laut GKV-SV schafft die Maßnahme die Voraussetzung, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden könne. Die Hersteller sollen durch die Regelung motiviert werden, mehr Ware in den deutschen Markt zu liefern. Im Falle der Kindermedikamente müssen Eltern demnach keine Aufzahlungen befürchten, auch wenn den Kassen dafür höhere Kosten entstehen, weil die Hersteller höhere Preise verlangen. Zur Erklärung: Aufzahlungen für Patienten entstehen dann, wenn Hersteller ihre Preise über Festbetragsniveau anheben.

Am gestrigen Dienstagnachmittag hat der GKV-Spitzenverband dann die Einzelheiten zu den vorübergehenden Festbetragsstreichungen bekanntgegeben. Betroffen sind die folgenden Festbetragsgruppen und Wirkstoffe:

1)    Amoxicillin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)

2)    Cefalosporine - Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1)

3)    Cefalosporine – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)

4)    Cefalosporine – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 3)

5)    Ibuprofen – Sirup, Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1b)

6)    Makrolide, neuere - Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1)

7)    Paracetamol – Lösung zum Einnehmen, Sirup (Gruppe 1b)

8)    Paracetamol – Suppositorien (Gruppe 2)

9)    Phenoxymethylpenicillin – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)

10) Sulfamethoxazol und Trimethoprim – Suspension zum Einnehmen

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