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E-Rezept-Pflicht ab 2024

Bei den Ärzten überwiegt die Skepsis

Nach zwei Jahren Verzögerung soll das E-Rezept ab 1. Januar 2024 in Deutschland Standard werden – so steht es im Entwurf des Digital-Gesetzes. Doch ist das realistisch? Wie gut sind die Praxen darauf vorbereitet? Die PZ hat bei der Ärzte- und Zahnärzteschaft nachgefragt.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 08.09.2023  14:00 Uhr

Viele Fehlerquellen, wenig Mehrwert

Sehr skeptisch äußerte sich der Virchowbund, der die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vertritt: »Wir bezweifeln vor dem Hintergrund der Erfahrung der letzten Jahre, dass alle Praxen der Pflicht nachkommen können und wollen.« Bislang sei der Prozess zu fehlerbehaftet und bedeute im Praxisalltag zu wenig unmittelbaren Mehrwert im Sinne von Zeitersparnis. Technisch gebe es noch viele Fehlerquellen. Aus Sicht des Verbands überwiegen beim elektronischen Verordnen bisher die Nachteile. Die Umstellung bedeute, dass »ein störungsfreier, schneller und etablierter, aber analoger Prozess durch einen fehleranfälligen, langsameren digitalen Prozess ersetzt werde«, so ein Sprecher. Tatsächliche Vorteile wären zum Beispiel Zeitersparnis im Praxisalltag, automatisierte Übertragung in den Medikationsplan und die Patientenakte sowie Schutz vor Missbrauch, etwa bei Betäubungsmittel-Rezepten.

Die Fachärzte halten es prinzipiell für möglich, dass alle Praxen der E-Rezept-Pflicht ab 1. Januar 2024 nachkommen können. »Alle Praxisverwaltungssysteme sollten bis dahin störungsfrei E-Rezept-fähig sein«, teilte der SpiFa mit. Ob das E-Rezept aber ab 1. Januar praxistauglich sei, hänge noch von weiteren Faktoren ab: So müsse die störungsfreie Funktionsfähigkeit der Telematik-Infrastruktur (TI) gewährleistet sein. Und letztlich müssten auch die Patientinnen und Patienten bereit und technisch ausgerüstet sein, um ein E-Rezept zu empfangen. »Für die meisten Fachärztinnen und Fachärzte macht die Nutzung des E-Rezepts erst dann Sinn, wenn nicht noch zusätzlich digitale Ausdrucke zur Verfügung gestellt werden müssen«, betonte ein Sprecher.

Derzeit sei das E-Rezept aus Sicht der Fachärzteschaft noch nicht praxistauglich. Für die Praxen bedeute die Nutzung des E-Rezepts einen deutlich erhöhten Zeitaufwand und die Bindung von Kapazitäten von Praxispersonal, die dringend für die eigentliche Versorgung benötigt würden. Zum einen dauere die Erstellung des E-Rezepts selbst noch viel zu lange, zum anderen sei der Erklärungsbedarf immens hoch. Viele Patientinnen und Patienten der älteren Generation seien nicht in der Lage oder auch nicht willens, das E-Rezept zu nutzen. Ein weiteres Manko sei, dass die TI derzeit noch nicht reibungslos funktioniere. »Vorausgesetzt, es würde alles technisch reibungslos funktionieren, wäre der größte Vorteil für die Arztpraxen sicherlich eine Reduktion der Zettelwirtschaft«, so der SpiFa-Sprecher.

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