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E-Rezept-Pflicht ab 2024

Bei den Ärzten überwiegt die Skepsis

Nach zwei Jahren Verzögerung soll das E-Rezept ab 1. Januar 2024 in Deutschland Standard werden – so steht es im Entwurf des Digital-Gesetzes. Doch ist das realistisch? Wie gut sind die Praxen darauf vorbereitet? Die PZ hat bei der Ärzte- und Zahnärzteschaft nachgefragt.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 08.09.2023  14:00 Uhr

Zahnärzte fühlen sich gut gerüstet

Weitgehend optimistisch äußerten sich die Zahnärzte. »Technisch sollten bis auf einige Ausnahmen die Praxen der Verpflichtung nachkommen können«, informierte die KZBV auf Nachfrage der PZ. Der Verband habe den Zahnarztpraxen umfangreiche Informationsmaterialien an die Hand gegeben. Die KZBV geht »aufgrund dieser guten Vorbereitung davon aus, dass bis auf Einzelfälle alle Zahnarztpraxen technisch in der Lage sein sollten, ab dem 1. Januar 2024 E-Rezepte auszustellen«, hieß es.

Sorgen bereitet den Vertragszahnärzten allerdings die unzureichende Information der Versicherten. Die Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seien ihrer Aufgabe in diesem Punkt nicht nachgekommen, sodass weiterhin viel Aufklärungsarbeit in den Zahnarztpraxen erfolgen müsse, kritisierte die KZBV.  Zudem berge die Entscheidung des BMG, die Einführung zum 1. Januar 2024 als »Big Bang« durchzuführen, Risiken in der Vorbereitung der Praxen, aber auch mit Blick auf die technische Stabilität des Gesamtprozesses dieser Massenanwendung. Die KZBV hatte sich deshalb nach eigenen Angaben für die Beibehaltung eines stufenweisen Roll-outs eingesetzt. Grundsätzlich habe das Hin und Her beim E-Rezept für viel Verunsicherung gesorgt.

Die KZBV kann dem elektronischen Verordnen aber auch positive Seiten abgewinnen. Je nach Umsetzung in der Praxissoftware könnten E-Rezepte mit nur wenigen Klicks erstellt werden. Mit Nutzung der Komfortsignatur sei es möglich, E-Rezepte aus allen Behandlungsräumen heraus zu erstellen. Die zahnmedizinischen Fachangestellten könnten das Rezept vorbereiten, die Zahnärztinnen und Zahnärzte es kontrollieren und signieren. »Das alles spart wertvolle Zeit und Wege in der Praxis«, so der Verband.

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