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E-Rezept-Pflicht ab 2024

Bei den Ärzten überwiegt die Skepsis

Nach zwei Jahren Verzögerung soll das E-Rezept ab 1. Januar 2024 in Deutschland Standard werden – so steht es im Entwurf des Digital-Gesetzes. Doch ist das realistisch? Wie gut sind die Praxen darauf vorbereitet? Die PZ hat bei der Ärzte- und Zahnärzteschaft nachgefragt.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 08.09.2023  14:00 Uhr

Eigentlich sollten digitale Verordnungen in Deutschland bereits im Januar 2022 Alltag sein und die Papierformulare ablösen. Doch wegen Bedenken von Datenschützern, technischer Probleme und dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe aus der Pilotphase im vergangenen Jahr verzögerte sich der Start immer weiter. Seit Juli steht den Patienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) nun ein zusätzlicher Einlöseweg zur Verfügung. Laut Deutschem Apothekenverband (DAV) sind die Apotheken mittlerweile technisch gerüstet, um flächendeckend E-Rezepte über die EGK einzulösen. Wie die Gematik meldete, hat die Zahl der abgerufenen E-Rezepte durch den neuen Einlöseweg deutlich zugenommen: So seien bis Ende August insgesamt mehr als 3 Millionen E-Rezepte eingelöst worden.

Doch wie sieht es in den Praxen aus? Werden alle Arzt- und Zahnarztpraxen ihrer im Entwurf des Digital-Gesetzes verankerten Pflicht nachkommen und ab Januar 2024 E-Rezepte ausstellen können? Während die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) dies auf Nachfrage der PZ grundsätzlich bejahten, überwiegen beim Virchowbund die Zweifel. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass sie in der Gematik gegen die verbindliche Einführung des elektronischen Rezepts ab dem 1. Januar 2024 gestimmt habe. »Wir wollten am vorher beschlossenen stufenweisen Roll-out festhalten. Denn so hätte das E-Rezept ausreichend über die gesamte Prozesskette getestet werden können«, erläuterte ein Sprecher. Er drehte zudem den Spieß um und verwies darauf, dass zunächst die Apothekenteams die Voraussetzungen für ein reibungsloses Einlösen von E-Rezepten schaffen müssten.

Die KBV bedauerte, dass der aus Sicht der Kassenärzte einzige praktikable Einlöseweg über die EGK noch nicht überall einsatzfähig sei. »Die Hürden liegen bei dieser Variante aktuell weniger in den Praxen als in den Apotheken«, hieß es. Die Apotheken müssten dafür Kartenlesegeräte installieren und auch ihre Software anpassen. Auch wenn mittlerweile theoretisch alle Softwaresysteme die Voraussetzungen anbieten, müsse die Anpassung erst einmal in allen Apotheken umgesetzt sein. Die KBV empfehle den Praxen daher, vor dem Ausstellen der Rezepte über die EGK zu klären, ob die Apotheken in ihrem Umfeld tatsächlich schon darauf vorbereitet seien. Sei dies nicht der Fall, gehe der Verband davon aus, dass Patienten zurück in die Praxen gehen und diese ihnen dann E-Rezepte in Papierform ausstellen müssten. »Das führt zu erheblichem Mehraufwand und ist schon gar nicht Sinn und Zweck von Digitalisierung«, kritisierte der Verband. Vorausgesetzt, dass das Einlesen der EGK in Apotheken möglich sei, rate die KBV den Praxen jedoch angesichts der gesetzlich vorgesehenen verpflichtenden Einführung ab Anfang 2024, das E-Rezept zu testen.

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