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Reaktionen zum GKV-Spargesetz
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»Begleitschäden in der Arzneimittelversorgung«

Heute wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag final verabschiedet. Damit werden künftig unter anderem im Pharma- und im Apothekenbereich etliche Sparmaßnahmen greifen. Kritik kommt von allen Seiten.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.10.2022  16:33 Uhr

Kassen monieren Belastung der Versicherten

Auch die Kassen kritisieren die Belastung der Versicherten, wie etwa der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, betonte. »Der überwiegende Teil der Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Beitragszahlerinnen und Betragszahler geschlossen. Diese weit überproportionale Belastung der Beitragszahlenden halte ich in Zeiten ohnehin steigender Kosten für falsch«, so Storm. Gleichzeitig begrüßt er aber die Korrekturen beim Rücklagenabbau der Kassen. Hier haben sie nun 4 Millionen Euro Schonvermögen, statt wie zunächst vorgesehen 3 Millionen Euro. »Die Kassenrücklagen müssen nun nicht mehr bis aufs absolute Minimum oder darüber hinaus abgebaut werden,« sagt Storm. »Das hilft, um ein Mindestmaß an finanzieller Stabilität in den Kassenhaushalten für das kommende Jahr zu schaffen.« Auch aus Kassensicht kann das GKV-Spargesetz nur ein erster Schritt sein. »Strukturreformen müssen folgen – also ein Finanzstabilisierungsgesetz, das diesen Namen verdient, weil es über 2023 hinaus wirkt«, so das Fazit.

Kassenärzte immer noch unzufrieden

Die Kassenärzte hatten quasi auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch Zugeständnisse aus der Ampel-Koalition erhalten. Neben den Einsparungen durch die gestrichene Neupatientenregelung sollen die Mediziner eine ganz neue Honorarkomponente erhalten, wenn sie kurzfristig neue Patienten übernehmen, die von der Terminservicestelle vermittelt wurden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist trotzdem unzufrieden mit dem Spargesetz. Auf Twitter teilte die KBV mit:

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