»Begleitschäden in der Arzneimittelversorgung« |
Ev Tebroke |
20.10.2022 16:33 Uhr |
Auch die Kassen kritisieren die Belastung der Versicherten, wie etwa der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, betonte. »Der überwiegende Teil der Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Beitragszahlerinnen und Betragszahler geschlossen. Diese weit überproportionale Belastung der Beitragszahlenden halte ich in Zeiten ohnehin steigender Kosten für falsch«, so Storm. Gleichzeitig begrüßt er aber die Korrekturen beim Rücklagenabbau der Kassen. Hier haben sie nun 4 Millionen Euro Schonvermögen, statt wie zunächst vorgesehen 3 Millionen Euro. »Die Kassenrücklagen müssen nun nicht mehr bis aufs absolute Minimum oder darüber hinaus abgebaut werden,« sagt Storm. »Das hilft, um ein Mindestmaß an finanzieller Stabilität in den Kassenhaushalten für das kommende Jahr zu schaffen.« Auch aus Kassensicht kann das GKV-Spargesetz nur ein erster Schritt sein. »Strukturreformen müssen folgen – also ein Finanzstabilisierungsgesetz, das diesen Namen verdient, weil es über 2023 hinaus wirkt«, so das Fazit.
Die Kassenärzte hatten quasi auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch Zugeständnisse aus der Ampel-Koalition erhalten. Neben den Einsparungen durch die gestrichene Neupatientenregelung sollen die Mediziner eine ganz neue Honorarkomponente erhalten, wenn sie kurzfristig neue Patienten übernehmen, die von der Terminservicestelle vermittelt wurden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist trotzdem unzufrieden mit dem Spargesetz. Auf Twitter teilte die KBV mit:
Das beschlossene #GKVFinStG verschlechtert die Lage der chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgung weiter und sendet das Signal, dass Praxen zwar der Lastesel der Versorgung sind, aber im Gegensatz zu Krankenhäusern keine angemessene finanzielle Ausstattung bekommen.
— Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (@kbv4u) October 20, 2022