»Begleitschäden in der Arzneimittelversorgung« |
Ev Tebroke |
20.10.2022 16:33 Uhr |
Die Pharmaindustrie ihrerseits befürchtet durch die per Gesetz drohenden Sparmaßnahmen »Begleitschäden in der Arzneimittelversorgung«, wie es der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) formuliert.
»Das Gesetz ändert die Geschäftsgrundlage der pharmazeutischen Industrie in Deutschland grundlegend«, kritisiert vfa-Präsident Han Steutel. So resultierten alleine aus dem sogenannten Herstellerrabatt zusätzliche Belastungen von 1,3 Milliarden Euro für 2023. Hinzu kämen gravierende Eingriffe in das Erstattungssystem. Dies verstärkt Steutel zufolge den Kostendruck und habe unmittelbar negative Konsequenzen für die Investitionstätigkeit.
»Es bleibt das Geheimnis der Ampelkoalition, warum sie im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Erstattungsbedingungen für Arzneimittel weiter verkompliziert und verschlechtert«, so Steutel. Ohne dabei viel Geld für das System sparen zu können, würden große Risiken von medizinischen Versorgungslücken in Kauf genommen: »Insbesondere auf dem Zukunftsfeld der Onkologie«.
Die Arzneimittelhersteller sehen zudem mit dem Gesetz die Generika-Versorgung hierzulande in Gefahr. »Das heute vom Bundestag beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit innovativen und generischen Arzneimitteln. Zudem schadet es insgesamt dem Standort Deutschland,« so Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Dass der Gesetzgeber angesichts eines seit 2009 bestehenden Preismoratoriums und einer nunmehr auf 10 Prozent gestiegenen Inflationsrate weitere Belastungen für die Arzneimittel-Hersteller beschlossen habe, sei nicht vermittelbar und stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der noch für die Stärkung des Standorts und die Weiterentwicklung der Versorgung stand. »Die Krisen sind allgegenwärtig, umso wichtiger wäre es gewesen, für die Unternehmen keine zusätzlichen Belastungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zu beschließen. Vielmehr wäre die Chance zu ergreifen, die Arzneimittelversorgung der Menschen sowie den Pharmastandort Deutschland zu stärken und zukunftsfest zu gestalten«, resümiert Cranz.
Insbesondere die vom Gesetzgeber angestrebten sogenannten AMNOG-Leitplanken würden dem therapeutischen Fortschritt in Deutschland nachhaltig schaden. Wenn Arzneimittel, denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen nicht quantifizierbaren oder geringen Zusatznutzen attestiert hat, systematisch abgewertet würden, nehme man vielen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, besser versorgt zu werden. »Die Hürden für Innovationen werden so hochgeschraubt, dass weniger Neueinführungen in der Versorgung ankommen werden«, fürchtet Cranz. Erste Unternehmen hätten bereits Konsequenzen gezogen und Markteinführungen innovativer Arzneimittel zurückgestellt. Die Hersteller monieren zudem die Erhöhung des Herstellerabschlags ab dem kommenden Jahr von 7 auf dann 12 Prozent. Betroffen hiervon sind laut BAH neben patentgeschützten Arzneimitteln auch für die Versorgung ebenso relevante Bestandsprodukte.
Mit dem Spargesetz habe der Gesetzgeber den falschen Weg eingeschlagen, so das Resümee. Anstatt weiter die Grundlagen von Wachstum und Wohlstand zu beeinträchtigen, sei es dringend an der Zeit, langfristig ausgerichtete Strukturreformen anzugehen.