Pharmazeutische Zeitung online
Antragsverfahren

Befreiung von der Rentenversicherung ab Januar digital

Wenn Apotheker den Job wechseln, müssen sie sich jedes Mal von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Bislang löste diese Befreiung ein teils monatelanges, bürokratisches Verfahren aus. Ab 2023 ist dies nun digital möglich.
Benjamin Rohrer
08.12.2022  15:00 Uhr

Mitglieder der Apothekerversorgung, die als Angestellte arbeiten, benötigen bei jedem Wechsel ihrer Tätigkeit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bislang mussten die Apotheker hierzu einen mehrseitigen, schriftlichen Antrag ausfüllen und diesen beim Versorgungswerk einreichen – die Freigabe dauerte oft Monate, weil der Antrag erst im Versorgungswerk und dann in der DRV bearbeitet werden musste.

In den vergangenen Monaten wurde allerdings an einem vereinfachten, digitalen Antragsverfahren gebastelt, das die Prozedur nicht nur für die Apotheker, sondern auch für die Versorgungswerke und die DRV vereinfacht. Das Verfahren wurde erfolgreich getestet und ist ab dem 1. Januar Pflicht – Papieranträge werden nicht mehr angenommen. Hintergrund sind Gesetzesbeschlüsse des Bundestags, die eine Vereinfachung von bürokratischen Antragsverfahren vorsehen.

Konkret sollen die Apotheker künftig bei ihrem jeweiligen Versorgungswerk das elektronische Antragsformular auf der Website beziehungsweise dem Mitgliederportal anklicken. In dem elektronischen Formular wird zwischen obligatorischen und freiwilligen Angaben farblich unterschieden. Um das Dokument abzuschicken, müssen mindestens alle obligatorischen Felder ausgefüllt sein.

Bestätigung kommt noch per Post

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV wird den Apothekern allerdings nach wie vor postalisch in Briefform zugestellt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungeinrichtungen auf ihrer Internetseite. Die Kommunikation zwischen der DRV und den Versorgungswerken hingegen wird ebenfalls digitalisiert.

Ungeklärt sei derzeit noch, ob die Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter vom berufsständischen Versorgungswerk oder von der die Entscheidung aussprechenden DRV Bund über die Entscheidung in elektronischer Form informiert wird, berichtet die ABV.

Denn: Der Bundesrat setzt sich für eine Verpflichtung der DRV Bund ein, die Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Bundestag tritt dagegen für eine Verpflichtung des berufsständischen Versorgungswerks gegenüber dem Arbeitgeber ein. »Daher sollten Sie zunächst noch unbedingt Ihren Arbeitgeber über den Bescheid zu Ihrem Befreiungsantrag unterrichten«, so die Empfehlung der ABV.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa