Bayern kündigt strengen Vollzug an |
Cornelia Dölger |
29.01.2024 16:30 Uhr |
Lauterbachs Liberalisierungspläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Erwachsene ab 18 Jahren soll demnach der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden, ebenso der private Anbau von maximal drei Pflanzen. / Foto: Adobe Stock/Michael
Wohl kaum ein Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist so umstritten wie die geplante Cannabislegalisierung. Gegenwind aus Brüssel, Bedenken von Kinder- und Jugendärzten, Widerstand vom Bundeskriminalamt und aus der SPD-Fraktion – die Zweifel an dem Projekt sind allgegenwärtig. Dennoch schwebt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiterhin vor, dass das Vorhaben noch im Februar vom Bundestag verabschiedet wird.
Mit am stärksten wehrt sich Bayern gegen das Großprojekt. Nicht nur ließ der damalige Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Dezember 2022 ein Rechtsgutachten erstellen, das die Vereinbarkeit des Plans mit EU-Recht infrage stellte. Auch die Ampelpläne, Cannabis in Lizenzgeschäften abzugeben, stießen auf Widerstand. Gegen Bayern als eine solche Modellregion wehrte sich der Freistaat von Anfang an. Für diese Pläne war zwischendurch angedacht, die Abgabe der Droge auch über die öffentlichen Apotheken zu regeln. Das ist aber inzwischen vom Tisch.
Nach wie vor sehr lebendig ist hingegen der Widerstand Bayerns gegen die Liberalisierungspläne. Erst vorige Woche kündigte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) an, weiterhin alles unternehmen zu wollen, um diese zu verhindern. In jüngster Zeit hatten sich mehrere prominente Sozialdemokraten ablehnend zu den Legalisierungsplänen geäußert und angekündigt, im Bundestag gegen das Gesetz ihres Parteigenossen Lauterbach zu stimmen. Diese Zweifel in der SPD-Fraktion sowie seitens des des Bundeskriminalamts (BKA) und begrüßte die Ministerin und verwies bei der Gelegenheit darauf, dass Bayern eine Cannabis-Kontrolleinheit plane.
Der Freistaat werde sich auf einen sehr strengen Vollzug des Gesetzes konzentrieren, sollte es tatsächlich durchkommen, erklärte dazu jetzt eine Ministeriumssprecherin der PZ auf Anfrage. Für den Vollzug in Bayern soll demnach besagte zentrale Kontrolleinheit an einer nachgeordneten Behörde eingerichtet werden. Sie sei zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie für deren Überwachung. Details würden derzeit abgestimmt, so die Sprecherin. Sie betonte: »Sollte das Gesetz trotz aller Expertenwarnungen kommen, wird Bayern die zentrale Kontrolleinheit unverzüglich etablieren.«
Das reicht der Gesundheitsministerin aber noch nicht. Weiterhin werde man alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um die Pläne doch noch zu stoppen, kündigte die Sprecherin an. Es sei zu hoffen, dass »die Ampelkoalition sich noch besinnt und das gesundheitsschädigende Vorhaben aufgibt«. Immerhin gebe es zahlreiche überaus kritische Stimmen zu den Legalisierungsplänen, zuletzt etwa von der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz.
Lauterbach hatte seine Liberalisierungspläne nach rechtlichen Bedenken seitens der EU stark ändern müssen. Statt einer weitreichenden Legalisierung plant die Bundesregierung nun eine Entkriminalisierung mit strengen Auflagen. Vorgesehen ist, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Erwachsene ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden, ebenso der private Anbau von maximal drei Pflanzen. In sogenannten Anbauvereinigungen (Vereine oder Genossenschaften) soll es erlaubt werden, gemeinschaftlich Pflanzen anzubauen und die Droge an Mitglieder abzugeben. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.