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Curriculum vorgelegt

BAK plant Fortbildung zu digitalen Apotheker-Kompetenzen

EPA, HBA, KIM, KI und DiGA – wer noch nicht sattelfest mit diesen Abkürzungen jongliert, kann sich wohl bald strukturiert zu digitalen Apothekenthemen fortbilden. Die Bundesapothekerkammer hat jetzt ein entsprechendes Curriculum vorgelegt.
Daniela Hüttemann
29.10.2020  11:00 Uhr
BAK plant Fortbildung zu digitalen Apotheker-Kompetenzen

Während Digitalisierung in der Apotheke in der Weiterbildung Allgemeinpharmazie bereits zum 1. Januar 2021 verankert wurde und die Apotheker natürlich längst fit sind in Themen wie Datenschutz und Online-Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken, gab es bislang keine strukturierte Fortbildung für die digitalen Kompetenzen, die die Apotheker schon jetzt und erst recht in den kommenden Jahren brauchen werden. Das soll sich nun ändern. Die Bundesapothekerkammer hat ein entsprechendes Curriculum in sechs Modulen entwickelt, die unabhängig voneinander nach Bedarf absolviert werden können, sobald die Landesapothekerkammer entsprechende Kurse aufgesetzt haben.

»Auch wenn Apotheker früher als viele andere Akteure im Gesundheitswesen damit begonnen haben, die Informationstechnologie (IT) systematisch und umfassend für ihre tägliche Arbeit einzusetzen, so hat sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren beschleunigt und wird die Arbeit im Gesundheitswesen maßgeblich verändern«, begründet die BAK ihre Vorlage. Es soll nicht um primär pharmazeutische Kompetenzen gehen, sondern um die für die Apotheke der Zukunft wesentlichen digitalen Prozesse sowohl in der Betriebsführung als auch der Beratung, zum Beispiel E-Medikationsplan und Telepharmazie. »Die jüngeren Apotheker sind hier in vielen Bereichen sicherlich schon sehr fit, aber wir decken mit dem Curriculum ein sehr breites Spektrum ab, darunter auch einige Fallstricke wie den Umgang mit sensiblen Patientendaten«, erläutert BAK-Vizepräsident Thomas Benkert die Intention der neuen Musterfortbildung gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung.

Der Leitfaden soll den Kammern lediglich zur Orientierung dienen, die genaue Ausgestaltung der Formate und den Zeitumfang können die Mitgliedsorganisationen selbst bestimmen. Der Geschäftsführende BAK-Vorstand hat den Entwurf für Empfehlungen der Fortbildung diese Woche zugestimmt. Bis zum 10. November können die Kammern nun ihre Änderungen und Ergänzungswünsche an die BAK senden. Bei der nächsten BAK-Mitgliederversammlung am 26. November soll der Leitfaden dann verabschiedet werden. Dann können die Kammern in die Umsetzung gehen.

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