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Sonderprüfungen nach AvP-Pleite

Bafin nimmt weitere Abrechner unter die Lupe

Nach der Insolvenz des Düsseldorfer Apothekenabrechners AvP nimmt die Finanzaufsicht Bafin weitere Factoring-Anbieter aus dem Gesundheitssektor unter die Lupe. Wegen möglicher Abrechnungsmängel führe die Behörde eine Sonderprüfungskampagne durch, schreibt das »Handelsblatt« heute. Auch die Politik hat demnach auf die AvP-Panne reagiert.
Cornelia Dölger
25.02.2021  15:00 Uhr

Laut den Informationen der Zeitung sind von der Aktion mehrere Abrechnungsanbieter aus dem Gesundheitssektor betroffen. Damit gehe die Behörde auch »Hinweisen auf mögliche Mängel vor allem bei Abrechnungsstellen« nach. Solche Hinweise mit Bezug zu anderen Apothekenabrechnungsstellen waren nach Angaben des Finanzministeriums schon im November bei der Bafin  eingegangen. Wer genau damit gemeint ist und was den Finanzdienstleistern konkret vorgeworfen wird, darüber wollte die Bafin allerdings auch auf Nachfrage der PZ keine Auskunft geben.

Dass es solche Prüfungen gibt, bestätigte ein Bafin-Sprecher aber. »Sonderprüfungen sind ein Aufklärungsinstrument der Bafin«, sagte er. Mit der Kontrollkampagne wolle sich die Behörde »ein genaueres Bild verschaffen«. Neben Bafin-Aufsehern untersuchten auch beauftragte Wirtschaftsprüfer mit Spezialwissen im medizinischen Abrechnungswesen das Rechnungswesen und die »ordnungsgemäße Geschäftsorganisation«, erklärte Struck der PZ. Erste Ergebnisse aus diesen Kontrollen sollen demnach noch in diesem Jahr ausgewertet werden.

Mit der Aktion zeigt die Bafin, dass ihr offenbar daran liegt, eine Panne wie bei der AvP-Pleite kein zweites Mal passieren zu lassen. Erst im September 2020 war die Insolvenz des Abrechners, die fast 3000 Apotheken in Finanznöte trieb, bekannt geworden, aber schon Jahre vorher hatte es bei AvP offenbar Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsorganisation sowie Missmanagement gegeben. Zudem wusste die Bafin offenbar einige Zeit vor dem Bekanntwerden von Problemen bei AvP.  Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung, Bilanz- und Urkundenfälschung, Bankrott, Betrug sowie Untreue. Die PZ hat zur AvP-Pleite ausführlich berichtet.

Vier-Augen-Prinzip für Unternehmensleitung

Auch die Politik hat inzwischen auf das Debakel reagiert. In einem auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehbaren Regierungsentwurf für das so genannte Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz finden sich Passagen, die der Bafin mehr Durchschlagskraft verleihen sollen. »Die Gefahrenabwehrmaßnahmen bei der Leasing- und Factoringaufsicht werden erweitert«, heißt es erläuternd zu der im Rahmen der Novelle geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes.

Bislang verfüge die Behörde hierbei über wenige Möglichkeiten. Eine solche Zusatzabwehr sei aber sinnvoll, nicht nur bei Banken, sondern auch bei Leasing- und Factoringfirmen. Sie könne dabei helfen, »die Gläubiger wirksamer vor schädlichen Mittelabflüssen zu schützen« – das habe »die Erfahrung gezeigt«. Zudem sollen demnach künftig immer zwei Geschäftsführer das Unternehmen leiten, ein Vier-Augen-Prinzip, das für mehr gegenseitige Kontrolle sorgen soll.

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