Bafin nimmt weitere Abrechner unter die Lupe |
Cornelia Dölger |
25.02.2021 15:00 Uhr |
Auch die Politik hat inzwischen auf das Debakel reagiert. In einem auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehbaren Regierungsentwurf für das so genannte Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz finden sich Passagen, die der Bafin mehr Durchschlagskraft verleihen sollen. »Die Gefahrenabwehrmaßnahmen bei der Leasing- und Factoringaufsicht werden erweitert«, heißt es erläuternd zu der im Rahmen der Novelle geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes.
Bislang verfüge die Behörde hierbei über wenige Möglichkeiten. Eine solche Zusatzabwehr sei aber sinnvoll, nicht nur bei Banken, sondern auch bei Leasing- und Factoringfirmen. Sie könne dabei helfen, »die Gläubiger wirksamer vor schädlichen Mittelabflüssen zu schützen« – das habe »die Erfahrung gezeigt«. Zudem sollen demnach künftig immer zwei Geschäftsführer das Unternehmen leiten, ein Vier-Augen-Prinzip, das für mehr gegenseitige Kontrolle sorgen soll.