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Insolvenzverfahren

AvP stellt Rezeptabrechnung komplett ein

Der Geschäftsbetrieb von AvP mit den Vor-Ort-Apotheken ist offiziell eingestellt. Das Apotheken-Guthaben wird auf einem gesonderten Konto verwahrt, bis die wirtschaftliche Tragweite der Sache geprüft ist. Allerdings könne der Geschäftsbetrieb mit den Krankenhausapotheken weiterlaufen, heißt es heute von AvP. Zudem wird auch geklärt, wer einen Anspruch an den bei AvP befindlichen aber noch nicht abgerechneten Rezepte hat.
Charlotte Kurz
22.09.2020  14:48 Uhr
Insolvenzverwalter prüft, ob Apothekengeld Teil der Insolvenzmasse ist

Insolvenzverwalter prüft, ob Apothekengeld Teil der Insolvenzmasse ist

Aktuell prüfe Hoos gemeinsam mit dem AvP-Geschäftsleiter, »ob die sich auf den Geschäftskonten der AvP Deutschland GmbH befindlichen Guthaben Bestandteil einer Insolvenzmasse sind oder ob Aussonderungsrechte zugunsten der Apotheker bestehen.« Zudem werde ebenfalls geprüft, wem die bei AvP zur Zeit befindlichen und noch nicht abgerechneten Rezepte zustehen und ob diese herausgegeben werden können. AvP betont jedoch: »Das Unternehmen wird sich jedoch bemühen, noch ausstehende Rezeptabrechnungen zu erstellen und zu versenden.« Zukünftige Rezepte könne der Abrechner jedoch nicht mehr entgegennehmen. Die meisten Apotheken wandten sich in der Zwischenzeit aber an einen neuen Abrechner.

Ein Geschäftszweig soll aber bestehen bleiben: Die Fortführung des Geschäftsbetriebs von AvP mit den Krankenhausapotheken ist geplant. Hier werden künftige Zahlungen gesondert von der Insolvenzmasse behandelt. Mithilfe eines separaten Treuhandkonto möchten die Verantwortlichen sicherstellen, dass die Vergütung auch »in voller Höhe bei den Kostenträgern ankommt.«

Laut eigener Aussage erzielte der Dienstleister mit rund 3.500 Kunden, darunter Apotheken und Krankenhausapotheken, ein jährliches Abrechnungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro.

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