AV Nordrhein erklärt Zahlung von 496.000 Euro |
Alexander Müller |
04.09.2023 11:45 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren können die Apotheken an einem Vergleich teilnehmen. / Foto: picture alliance/dpa
Immerhin 496.000 Euro soll der Verband von dem Treuhänder erhalten, der den Vergleich abwickeln soll – laut Rahmenvereinbarung »zur Erstattung seiner Auslagen für alle in diesem Zusammenhang entstandenen Rechts- und Steuerberatungskosten« und »als Refinanzierung im Zusammenhang mit der Abstimmung und Gestaltung der Vereinbarung sowie vorhergehender Abstimmungen«. Unter den Geschädigten der AvP-Insolvenz hat die Summe zu einigem Ärger geführt – immerhin sitzen die Apotheken teilweise selbst auf sechsstelligen Forderungen.
Steuerberater und Rechtsanwalt Bernhard Bellinger vertritt mehrere Apotheken, die von der Pleite des privaten Rechenzentrums vor rund drei Jahren betroffen waren. Bellinger will seinen Mandanten den Beitritt zur Rahmenvereinbarung empfehlen, wünscht sich aber bezüglich der Zahlung an den AVNR etwas mehr Transparenz.
Den aufgerufenen Betrag findet Bellinger »ziemlich heftig«, nach seiner Schätzung entspricht das Honorar einem Volumen von rund 1200 Stunden abgerechneter Beratung. Bellinger möchte nun wissen, ob es eine Honorarvereinbarung mit der Kanzlei Glade/Michel/Wirtz (GMW) gibt und wie sich die 496.000 Euro errechnen. Der Rechtsanwalt hat außerdem Zweifel, dass nur die Anwälte von Glade/Michel/Wirtz bezahlt werden. Er fragt, ob weitere Kanzleien einen Teil dieses Betrages erhalten. Das Schreiben liegt der PZ vor.
AVNR-Vorsitzender Thomas Preis und sein Vize Sebastian Berges bestätigen in ihrer Antwort, dass es zunächst mit der Kanzlei GMW eine Honorarvereinbarung gab und ab Mai 2023 mit der Kanzlei Seitz– der zuständige Rechtsanwalt Jochen Markgraf hat mit seinem Team die Kanzlei gewechselt. Aufgrund der Honorarvereinbarung seien die angefallenen Stunden monatlich abgerechnet worden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung standen demnach 472.000 Euro zu Buche. Die Differenz zum Betrag in der Rahmenvereinbarung entstammt demnach einer Hochrechnung über künftige Ausgaben – etwa die Ausarbeitung der FAQ sowie die Vorbereitung und Durchführung der Großveranstaltung am 11. September.
Der AVNR versichert, dass mit der Zahlung aus dem Vergleich nur die Kosten dieser Kanzlei ersetzt werden. »Andere Kanzleien wurden in Sachen AvP nicht vergütet.« 496.000 Euro sind pauschal angegeben. Was passiert, fragt sich Bellinger, wenn der Betrag höher oder niedriger ausfällt? Nach Darstellung des AVNR ist zu erwarten, dass die Kosten insgesamt noch höher ausfallen. Wie in den Vorjahren würden diese dann durch den Apothekerverband getragen.