Ausnahmen vom Rx-Versandverbot möglich |
Allerdings soll die Ausnahmemöglichkeit nicht für alle Tiere anwendbar sein. So gelte die Ausnahme laut Änderungsantrag nur für die Versorgung bestimmter Heimtiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Dazu gehören etwa Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager, Frettchen und Hauskaninchen.
Weiter sollen mittels künftiger Rechtsverordnungen »die Voraussetzungen für den Fernabsatz mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten (…) durch Apotheken oder Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke« festgelegt werden.
In der Begründung der geplanten Änderung der Novelle schreiben die Regierungsfraktionen, dass die zugrundeliegende EU-Verordnung Ausnahmen für das Rx-Versandverbot erlaube. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass die Mitgliedstaaten sichere Strukturen für diesen Handel schaffen. Damit ist die Frage zwar immer noch nicht geklärt, ob Rx-Tierarzneimittel ab 2022 auch wirklich an die Tierhalter verschickt werden dürfen. Allerdings will sich die Bundesregierung mit dieser geplanten gesetzlichen Regelung offenhalten, die Möglichkeit einer Ausnahme des Rx-Versandverbots mittels Rechtsverordnung später noch wahrzunehmen.