Pharmazeutische Zeitung online
Freiwillige Selbstkontrolle

Kodex nicht allgemeingültig

15.12.2009  14:42 Uhr

Von Uta Grossmann / Der Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) ist in einem Urteil des Oberlandesgerichts München nicht als branchenweite Verhaltensregel anerkannt worden. Nun überlegt die FSA, ihre Stellung vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.

Mit dem Urteilsspruch des sechsten Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München ist die Berufung des Generikaherstellers Sandoz gegen ein Urteil des Landgerichts München erfolgreich. Die FSA hatte gegen Sandoz geklagt, weil das Pharmaunternehmen Ärzten Wasserspender zum verbilligten Vorzugspreis zur Verfügung gestellt hatte.

 

Viel interessanter als der Einzelfall, den das Oberlandesgericht nicht als unangemessenen unsachlichen Einfluss auf die Ärzte einschätzte, ist die Bewertung des FSA-Kodexes. Das OLG misst ihm »nicht die Bedeutung als innerhalb der gesamten Pharmabranche anerkannte und allgemein geltende Verhaltensregel bei«. Es bewertet den Kodex als »bloße Empfehlungen«, die »unverbindlich« seien.

In der Frage der Freiwilligen Selbstkontrolle des ethischen Verhaltens der Pharmafirmen ist die Branche tief gespalten. Die 2004 vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) initiierte FSA hat nach Angaben ihres Geschäftsführers Michael Grusa 98 Mitglieder. Es handelt sich fast ausschließlich um forschende Unternehmen, die 75 Prozent des deutschen Arzneimittelumsatzes tätigen, so Grusa.

 

Generikafirmen lehnen FSA ab

 

Generikafirmen sind nicht vertreten, auch die meisten der über 320 Mitglieder des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) und alle 18 Pro-Generika-Mitglieder lehnen eine Überwachung durch Kodizes ab. Weil sich mittelständische Firmen unter den Pharmariesen der FSA nicht gut aufgehoben fühlten, gründeten sie im November 2007 auf Betreiben des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) den Verein »Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen« AKG, der 100 Mitglieder hat. Allerdings sind nach wie vor mehr als ein Dutzend BPI-Mitglieder in der FSA.

 

Die FSA kann gegen Firmen Geldstrafen bis zu 250 000 Euro verhängen und in gravierenden Fällen ethischen Fehlverhaltens öffentliche Rügen aussprechen. Das Selbstkontrollorgan kritisiert auch Imagewerbung als unzulässige Einflussnahme. 2009 hat die FSA 30 Mal Fehlverhalten beanstandet. 2008 wurde gegen Novartis ein Ordnungsgeld von 50 000 Euro und gegen Novo Nordisk eines von 20 000 Euro verhängt. Die FSA will auch nach dem OLG-Urteil Klagen gegen Nichtmitglieder anstrengen, wenn sie einen Kodexverstoß erkennt, sagte Grusa. Bis Anfang Januar hat die FSA Zeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) einzureichen. Dann müsste der BGH klären, ob dem FSA-Kodex die Stellung als allgemein geltende Verhaltensregel zukommt, die ihm das OLG München verweigert hat. Noch hat die FSA nicht entschieden, ob sie diesen Schritt wagt. /

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