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Rabattverträge

Kartellrechtliche Bedenken

15.12.2009  16:08 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Vizepräsident des Bundeskartellamts, Peter Klocker, hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und der Pharmaindustrie geäußert. Die Kartellbehörde könnte schon bald aktiv werden.

»Wenn Krankenkassen Einkaufskartelle bilden, um ihre Nachfragemacht zu erhöhen, wirft dies ab einer gewissen Größenordnung durchaus kartellrechtliche Fragen auf«, sagte Klocker in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Nach Einschätzung des Kartellamtes können Rabattverträge den Wettbewerb auf dem Pharmamarkt zwar befördern, aber nur solange sich die Machtverschiebungen in Grenzen halten.

Mittelständische Arzneimittelhersteller klagen, sie würden über die Verträge aus dem Makt gedrängt, weil sie bei den Geboten großer Unternehmen nicht mithalten könnten. Klocker warnte davor, nur auf kurzfristige Einsparungen zu schauen. »Es hilft niemandem, wenn am Ende nur einige große Hersteller übrig bleiben, die stark genug sind, um der Macht der Kassen etwas entgegenzusetzen«, sagte er. »Irgendwann bestimmt allein die Angebotsseite die Preise und treibt sie nach oben.«

 

Da Krankenversicherungen nicht dem Kartellverbot, sondern Regelungen des Sozialgesetzbuches unterliegen, konnte das Kartellamt bislang nicht aktiv werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte das nun ändern. Klocker begrüßte das Vorhaben ausdrücklich, den Vorrang des Sozialgesetzbuches zu streichen. Dies sei eine alte Forderung der Kartellbehörde an Gesundheitsreformgesetze.

 

An anderen Vorgaben des Koalitionsvertrags übte der Vizepräsident deutliche Kritik, so auch an Einschränkungen des Pharmaversandhandels und der Festschreibung des Mehr- und Fremdbesitzverbots für Apotheken. »Da könnte schon der Verdacht aufkommen, dass es nicht nur um Gesundheitspolitik geht«, so Klocker. /

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