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AM-VSG im Bundestag

Lob und Kritik von Experten

21.12.2016  08:56 Uhr

Von Anna Pannen, Berlin / Mit den vom Bund geplanten Neuerungen beim Thema Arzneimittel sind nicht alle Experten zufrieden. Das wurde vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich. Thema war das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG).

Das AM-VSG enthält wichtige Neuerungen, müsste in einigen Punkten jedoch überarbeitet werden. So lautete der Tenor der Experten, die vergangene Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu dem Gesetz Stellung genommen haben. Zuvor hatte bereits der Bundesrat Änderungen angeregt.

Kritik gab es vor allem an der Höhe der Umsatzschwelle für Medikamente im ersten Jahr nach Markteinführung. Diese sei mit 250 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt, kritisierten Krankenkassen, Ärzte und Verbraucherschützer. Nur sehr wenige Arzneimittel würden diese Schwelle überschreiten.

 

Auch die Tatsache, dass die zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelten Erstattungsbeträge künftig geheim gehalten werden sollen, kam bei den Experten schlecht an. Dies stehe dem Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsgebot in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegen, hieß es von Ärzte- und Kassenseite. Die österreichische Gesundheitsökonomin Sabine Vogler riet ebenfalls von der Geheimhaltung ab. Viele europäische Länder orientierten sich an den deutschen Listenpreisen, erklärte sie. Wenn diese nun geheim blieben, würden die Arzneimittelkosten nicht nur in Deutschland, sondern auch dort ansteigen.

 

Apotheken kamen in der Sitzung nur kurz zur Sprache. ABDA-Geschäftsführer Sebastian Schmitz erklärte, das geplante Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln gefährde nicht die Botendienste der Apotheken. Dies hatte die SPD-Politikerin Sabine Dittmar befürchtet, da Apotheken dafür teils eine Genehmigung zum Versandhandel als Grundlage nutzen. Es gebe genügend andere Instrumente, um die Patienten zu erreichen, sagte Schmitz und machte deutlich: »Wir brauchen die Versandhandelserlaubnis für die flächendeckende Versorgung nicht.«

 

Einkaufspreise für Zytos

 

Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie begrüßte es, dass Krankenkassen die Herstellung onkologischer Rezepturen infolge des Gesetzes nun nicht mehr exklusiv an eine bestimmte Apotheke vergeben dürfen. Klaus Peterseim vom Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken schlug vor, künftig sollten nicht nur Apotheker ihre Zytostatika-Einkaufspreise offenlegen, wie es im AM-VSG vorgesehen ist. Sondern alle Beteiligten, also auch die Industrie und der Großhandel, sollten die Preise offenbaren. »Wenn überall Transparenz herrscht, könnten Ausschreibungen überflüssig werden«, so Peterseim. /

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