Pharmazeutische Zeitung online
Freiberufliche Vertretung

OLG findet Verfahrensfehler

18.12.2012  18:01 Uhr

Von Daniel Rücker / Dürfen sich Apothekenleiter von einem selbstständig arbeitenden Kollegen vertreten lassen? Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht (LG) München I hatte diese Frage im März dieses Jahres verneint. Die zweite Instanz am Oberlandesgericht (OLG) München hob diese Entscheidung nun auf, allerdings nur aus formalen Gründen.

Die beiden Prozessparteien hätten sich eine Entscheidung in der Sache gewünscht. »Der Sachverhalt ist unstrittig« sagt der Justiziar der Bayerischen Landesapothekerkammer, Klaus Laskowski. Eine Apothekerin hatte auf freiberuflicher Basis Apothekenleiter vertreten. Die Bayerische Landesapothekerkammer sah darin einen Verstoß gegen Paragraf 7 des Apothekengesetzes (ApoG), wonach der Leiter verpflichtet ist, seine Apotheke persönlich zu leiten. Das LG München hatte diese Sicht geteilt.

Die Apothekerin ging in die nächste Instanz zum OLG München. Dieses kam jedoch gar nicht dazu, den Fall in der Sache juristisch zu bewerten. Es kassierte das Urteil entgegen der bisherigen Gerichtspraxis wegen Fehlern in der Anklageschrift und dem erstinstanzlichen Eröffnungsbeschluss. Anklage und das erstinstanzliche Gericht hatten es versäumt, dort die Zeiten der einzelnen Vertretungen in den Apotheken zu dokumentieren. Stattdessen hatte man das Angebot der freiberuflichen Chef-Vertretung als solches, wie es auch auf der Website der Apothekerin beschrieben war, dokumentiert. Dem LG München hatte dies für sein Urteil gereicht. Dem OLG nicht, die Angaben seien zu ungenau.

 

Nun kommt es zu einer Hängepartie. Das Urteil aus dem März ist aufgehoben. Das OLG hat sich in der mündlichen Verhandlung zur Sache nicht eingelassen. Dies könnte es aber in der für Januar oder Februar zu erwartenden Urteilsbegründung in einem entsprechenden Hinweis nachholen, hofft Laskowski.

 

Laskowski führt die unterschiedlichen Optionen auf: »Wenn das Gericht in seinem Urteil einen Hinweis darauf gibt, dass diese Form der Chef-Vertretung gegen Paragraf 7 ApoG verstößt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Apothekerin ihr Angebot in dieser Form wieder aufnimmt.« Denkbar sei aber auch, dass das OLG im Verhalten der Vertreterin keinen Verstoß gegen das Berufsrecht erkennt, wohl aber in dem des Apothekenleiters, der sich vertreten ließ.

 

Laut Laskowski haben die OLG-Richter angedeutet, dass sich Paragraf 7 ApoG vor allem an den Leiter wendet. Damit wäre dann die Rechtsfrage aber auch im Sinne der ursprünglichen Anklage beantwortet, wonach eine persönlichen Leitungsverpflichtung die Anstellung eines freiberuflichen Vertreters ausschließt. In der Sache schwer vorstellbar ist es, dass sich das OLG inhaltlich von den bisher ergangenen Entscheidungen anderer Gerichte gänzlich abwendet.

 

Langwierig wird es, wenn das OLG in seiner Urteilsbegründung auf Hinweise zur Sache verzichtet und möglicherweise das Verfahren durch die Instanzen ein zweites Mal zu durchlaufen wäre. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa