Pharmazeutische Zeitung online
Temperaturkontrollen im Versand

Regierung sieht Länder in der Pflicht

15.12.2015  15:36 Uhr

Von Christina Müller / Für Versandapotheken sollten beim Verschicken von Arzneimitteln die gleichen strengen Temperaturvorschriften gelten wie für den pharmazeutischen Großhandel. Dafür spricht sich die Linken-Arzneimittelexpertin Kathrin Vogler aus. Die Bundesregierung sieht in diesem Punkt nicht sich selbst, sondern die Länder in der Pflicht.

Die Richtlinie zur guten Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (GDP) der Europäischen Kommission verpflichtet pharmazeutische Großhändler, die Temperatur der Arzneimittel während der Auslieferung engmaschig zu kon­trollieren. 

 

Für Vogler ist es »unverständlich, warum die gleichen strengen Auflagen nicht auch für Arzneimittel gelten sollen, die über den Versandhandel verschickt werden«. Versandapotheken lieferten die Medikamente auch im Hochsommer bei mehr als 30 Grad Celsius in ganz normalen Paketen ohne Kühlung aus und im Winter ohne Frostschutz. Es sei »nicht akzeptabel«, dass die Bundesregierung hier keine Gleichberechtigung anstrebe, so Vogler.

 

Bereits im November hatte Vogler eine Anfrage an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, gestellt. Sie wollte wissen, ob die Regierung darüber Kenntnis hat, in welchem Maße Versandapotheken beim Verschicken von Medikamenten gegen das Einhalten einer Maximaltemperatur von 25 Grad Celsius verstoßen und wie sie das in Zukunft verhindern möchte.

 

Vor wenigen Tagen antwortete Fischbach, im Hinblick auf »Verstöße von Versandapotheken gegen vorgegebene Lagertemperaturen beim Versand von Arzneimitteln« lägen ihr keine näheren Erkenntnisse vor. Zwar müssten die Versender gemäß Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung eine nachteilige Beeinflussung der Qualität und Wirksamkeit der Mittel ausschließen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen sei jedoch Sache der Länder.

 

»Humbug«

 

Vogler bezeichnete die Ausführungen Fischbachs als »Humbug«. Dass eine solche Kontrolle vonseiten der Länder nicht stattfinden könne, müsse auch der Bundesregierung klar sein. Dazu müssten die entsprechenden Behörden »jede Woche Tausende von Paketen öffnen und untersuchen, wie sich Hitze oder Kälte auf den Verfall der transportierten Medikamente auswirken«. Aus diesem Grund fordert Vogler eine einheitliche Regelung, die für Versandapotheken und Großhändler gleichermaßen gilt. »Im Sinne des Patientenschutzes sollte es sich dabei um die GDP-Richtlinien handeln«, betonte sie. /

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