Pharmazeutische Zeitung online
AOK-Rabattverträge

Showdown in Stuttgart

17.12.2007  10:32 Uhr

AOK-Rabattverträge

<typohead type="3">Showdown in Stuttgart

Von Daniel Rücker

 

Mit wie vielen Rabattarzneimitteln die AOK ins neue Jahr geht, ist weitgehend sicher. Am 2. Januar 2008 werden nur 22 Wirkstoffe in der Apotheken-EDV gelistet sein. Weiterhin unklar ist das Schicksal der 61 anderen Substanzen.

 

Kaum ein Thema hat die deutschen Apotheker in diesem Jahr so sehr aufgeregt, wie die Rabattverträge der AOK. Die Verträge der Krankenkasse mit elf Herstellern bescherten den Apothekern in Deutschland ein überaus unangenehmes zweites Quartal 2007. Als die Hersteller der ersten Runde die Versorgung der AOK-Versicherten langsam in den Griff bekamen, liefen die Verträge auch schon wieder aus.

 

Entscheidung am Mittwoch

 

Zum 1. Januar startet die nächste Runde. Ursprünglich geplant waren 83 Wirkstoffe. Weil zwei Vergabekammern der AOK aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für die meisten Substanzen ein Zuschlagsverbot erteilten, muss sich die AOK zunächst auf 22 Wirkstoffe beschränken. An diesem Mittwoch (19. Dezember) war Showdown. Das Sozialgericht Stuttgart befand über das Zuschlagsverbot. Das Urteil fiel nach dem Redaktionsschluss für diese PZ-Ausgabe (siehe dazu »Rabattverträge: Umstellung zum Jahreswechsel«). Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht jedoch fest, dass die Apotheker zum Jahresanfang keine weiteren Rabattarzneimittel an die AOK-Versicherten abgeben müssen. Selbst wenn die AOK noch in diesem Jahr Zuschläge für weitere Rabattmedikamente erteilt, werden diese nicht rechtzeitig in die Apotheken-EDV eingespielt sein. Dies wäre die Voraussetzung für eine Substitutionspflicht hin zu Rabattarzneimitteln.

 

Damit sind die Klarheiten um die AOK-Rabattverträge aufgezählt. Ansonsten fischen die Beteiligten weiter im Trüben. Die Verträge haben sich im Dickicht zwischen Vergabekammern, Landes- und Sozialgerichten verfangen. Selbst Juristen können nicht sagen, ob ein Urteil des Sozialgerichtes (SG) in Stuttgart die Entscheidungen der Vergabekammern aufhebt. Selbst die ansonsten auskunftsfreudige AOK Baden-Württemberg wollte sich gegenüber der PZ nicht vor dem Richterspruch festlegen. Es gebe zu viele Möglichkeiten, wie das Gericht entscheiden könne und welche Konsequenzen dies habe.

 

Immerhin stützt sich das SG Stuttgart auf das Plazet des Bundessozialgerichts. Das Kasseler Gericht hat am Dienstag vor einer Woche (11. Dezember) entschieden, dass die Sozialgerichte für den Streit um die AOK-Rabattverträge zuständig sind (Aktenzeichen B12SF9/07S). Offen bleibt allerdings, ob die Urteile der Vergabekammern des Bundeskartellamts und der Bezirksregierung Düsseldorf hinfällig wären, wenn das SG Stuttgart der AOK eine Zuschlagserlaubnis erteilt. Eigentlich können Sozialgerichte nicht ohne Weiteres Urteile von Landgerichten aufheben. Zumal auf diesem Verfahrensweg nun eigentlich die Entscheidung des Oberlandesgericht in Düsseldorf ansteht. Vorsorglich haben die am Verfahren beteiligten Hersteller schon angekündigt, eine für sie negative Stuttgarter Entscheidung anzufechten. Sie haben einen Sofortvollzug der Entscheidung der Vergabekammern beantragt. Sollte sich die AOK darüber hinwegsetzen, drohen der Kasse angeblich hohe Strafen.

 

An dem Chaos um die AOK-Rabattverträge trägt neben der AOK und ihrem forschen Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann auch die Bundesregierung eine erhebliche Mitschuld. Ihr Versuch, den Wettbewerb im Gesundheitswesen anzuheizen, gleichzeitig aber die Krankenkassen über § 69 SGB V davon weitgehend freizustellen, hat diesen Teil der Arzneimittelversorgung ins Niemandsland zwischen Markt und Sozialstaat geführt. Ohne diese Regelung gäbe es den Zuständigkeitsstreit zwischen Sozialgerichten und den Wettbewerbskammern, beziehungsweise Landesgerichten nicht.

 

Chaos unwahrscheinlich

 

Für die Apotheker ist dabei immerhin tröstlich, dass der Start der neuen Rabattrunde die Apotheken wohl in kein zweites Chaos stürzen wird. Davon zeigten sich sowohl der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Hermann S. Keller, als auch der Vorsitzende des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels, Dr. Thomas Trümper, gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung überzeugt. Da bei der neuen Rabattrunde für jeden der 22 Wirkstoffe mindestens drei Generikahersteller den Zuschlag erhalten haben und der Großhandel ausreichend Zeit hatte, sich zu bevorraten, dürften keine größeren Lieferengpässe auftreten.

 

Auch beim aktuellen Streit um die 61 Wirkstoffe, für die das Zuschlagsverbot bislang galt, können sich die Apotheker zurücklehnen. Sie sind erst dann zur Abgabe dieser Medikamente verpflichtet, wenn diese in der Apothekensoftware gelistet sind. Bis dahin werden selbst bei einem schnellen Zuschlag wohl noch mindestens zwei Monate vergehen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa