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Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz

Apotheker bekräftigen Position

14.12.2016  09:28 Uhr

Von Ev Tebroke / In ihrer Stellungnahme zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) betonen die Apotheker erneut die Wichtigkeit einer Rückführung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Präparate.

 

Sie begrüße entsprechende Initiativen des Bundesrats und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), so die ABDA. Allein diese Maßnahme stelle gegenwärtig die richtige und zeitnah wirksame gesetzgeberische Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 dar, heißt es in dem Papier. Anlass für eine erneute Positionierung ist die bevorstehende Anhörung zum AM-VSG im Gesundheitsausschuss des Bundestags am kommenden Mittwoch.

 

BMG stützt Apotheker

 

Die Apotheker hatten bereits zur Anhörung im Gesundheitsausschuss im Bundesrat am 9. November Stellung bezogen. Im Anschluss hatte sich die Länderkammer mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten per Gesetz zu verbieten. Das BMG hat jedoch deutlich gemacht, dass dies nicht im Rahmen des AM-VSG geschehen wird, um den Gesetzgebungsprozess nicht zu verzögern. Stattdessen legte das Ministerium am Montag einen Referentenentwurf für ein eigenständiges Gesetz zum Rx-Versandhandelsverbot vor (lesen Sie dazu Seite 8).

 

Vom Bundesrat unberücksichtigt blieben die Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses zur Abschaffung der Importquote und zu mehr Rechtssicherheit bei Verträgen über pharmazeutische Dienstleistungen von Apotheken, etwa bei Präventionsleistungen. Diese Forderungen bekräftigt die ABDA nun erneut in ihrer Stellungnahme. Neben einer Streichung der Importklausel, die die Apotheke dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihres Umsatzes mit importieren Arzneimitteln zu bestreiten, möchte die Bundesvereinigung auch eine verbesserte Rechtsgrundlage auf Landesebene für solche Verträge. Mit Blick auf Ausschreibungen fordert sie die Mehrfachvergabe von Rabattlosen verbindlich zu machen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen mit der Einschränkung »soweit möglich« im Gesetzestext zu verwässern. Zudem sollte die für Pharmaunternehmen im AM-VSG vorgesehene sechsmonatige Übergangsfrist für die Erfüllung von Rabattverträgen auch für Apotheken festgeschrieben werden. Dies soll sie für diesen Zeitraum von ihrer Austauschpflicht befreien.

 

Keine Kontingentierung

 

Was die Vertriebswege für Arzneimittel betrifft, so sollen diese laut ABDA regelhaft zweistufig sein, vom Hersteller über den Großhandel zur Apotheke. Ein Direktbezug von Arzneimitteln durch Apotheken beim Hersteller sollte als Ausnahme gelten. Dies soll einer Kontingentierung auf den Handelsstufen entgegenwirken. /

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