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Betäubungsmittel

Für die Ärzte dokumentieren?

07.12.2016  11:42 Uhr

Von Christina Müller / Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Apotheken künftig einen Teil der ärztlichen Dokumentationspflichten bei der Versorgung ihrer Patienten mit Betäubungsmitteln auferlegen. Die ABDA wehrt sich in einer aktuellen Stellungnahme dagegen.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtmVV) sieht vor, den Arzt beim Überlassen eines Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch oder eines Betäubungsmittels im Rahmen der Versorgung von Patienten in speziellen Pflegeeinrichtungen wie Altenheimen und Hospizen zu entlasten.

Dazu soll er die Möglichkeit erhalten, die anfallenden Dokumentationspflichten unter anderem der beliefernden Apotheke zu übertragen. Diese soll den verschreibenden Arzt »am Ende eines jeden Kalendermonats über die erfolgte Prüfung und Nachweisführung« informieren, heißt es. Ein gesondertes Honorar für den Mehraufwand ist für die Offizinen in der aktuellen Fassung des Entwurfs nicht vorgesehen.

 

Die ABDA lehnt diesen Plan ab. Die Entlastung der Ärzteschaft dürfe nicht durch bloße Verlagerung auf andere Beteiligte erfolgen, schreibt sie. Dies würde auch der zentralen Rolle, die der Arzt in der Substitutionstherapie einnimmt, nicht gerecht. Sofern die derzeit geltende BtmVV in der Praxis zu Problemen führe, bedürfe es einer angemessenen gesetzgeberischen Reaktion, um Risiken für Ärzte und Apotheker zu minimieren, ohne dabei die Versorgungsqualität für die Patienten zu schmälern. »Dies darf aber nicht dazu führen, dass Belastungen, von denen ein Teil der an der Versorgung beteiligten Fachkreise befreit werden soll, einem anderen Teil der Fachkreise auferlegt werden«, mahnt die ABDA. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Referentenentwurf keinerlei finanziellen Ausgleich für die Zusatzaufgaben für die Apotheken vorsieht, widerspricht die Bundesvereinigung dem Vorhaben ausdrücklich.

 

Take-Home-Bedarf

 

Auch die geplante Neuregelung des sogenannten großen Take-Home-Bedarfs sorgt bei den Apothekern für Skepsis. Demnach sollen Ärzte künftig Take-Home-Verschreibungen und Sichtvergabe gemeinsam auf einem Verordnungsblatt ausstellen dürfen. Aus Sicht der ABDA gefährden diese Mischrezepte die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs und machen eine übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation nahezu unmöglich. Zudem stellt die ABDA die Sinnhaftigkeit solcher Verordnungen infrage. Die Take-Home-Regelung dürfe erst dann zur Anwendung kommen, wenn der Arzt von der Zuverlässigkeit des Patienten überzeugt ist und den Sichtbezug nicht mehr für erforderlich hält. »Der Arzt hat zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, und muss – sollten sie nicht mehr vorliegen – wieder zur Sichtvergabe zurückkehren«, so die ABDA. /

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