WIPIG fordert Honorar für Präventionsleistungen |
03.12.2013 19:05 Uhr |
Von Yuki Schubert / Das Wissenschaftliche Institut für Prävention im Gesundheitswesen (WIPIG) fordert, dass die Apotheker stärker als Präventionsdienstleister anerkannt werden und ein Honorar für ihre Vorsorgeleistungen erhalten. Anlass für diese Forderung ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Gesundheitsförderung.
CDU/CSU und SPD wollen im nächsten Jahr ein neues Präventionsgesetz auf den Weg bringen. Besonders in Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen soll Prävention künftig eine größere Rolle spielen. Das WIPIG befürwortet das Vorhaben der Großen Koalition. Allerdings weist das Institut darauf hin, dass es trotz der Qualifikation von Apothekern im Präventionsbereich immer noch an einer Honorierung für diese Dienstleistungen der Apotheke fehle.
Laut WIPIG-Sprecherin Cynthia Milz sind Apotheker bereits seit geraumer Zeit in verschiedenen Projekten aktiv. »Apotheker bieten beispielsweise Konzepte in Schulen und Kindergärten an, die zu gesunder Ernährung beitragen«, sagte sie. Margit Schlenk, Mitglied des WIPIG-Direktoriums, wünscht sich eine Vergütung für diese Leistungen. »Damit Patienten nicht mit den Kosten belastet werden, fordern wir eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung«, sagte sie. Dafür sei notwendig, Apotheker als Leistungserbringer in den sogenannten GKV-Leitfaden Prävention aufzunehmen. Dieses Papier bildet die Grundlage für die Präventionsleistungen der Krankenkassen. /