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Versandhandelsverbot

Politik setzt Schlingerkurs fort

01.12.2008  14:28 Uhr

Versandhandelsverbot

<typohead type="3">Politik setzt Schlingerkurs fort

Von Daniela Biermann und Daniel Rücker

 

Seit fast zwei Jahren ringt die Politik um ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. In allen Bundestagsparteien gibt es erhebliche Bedenken gegen den Versand. Den Worten folgt bislang jedoch nur Stückwerk.

 

Im Dezember 2006 hat der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, im Interview mit der PZ eine Initiative seines Bundeslandes zum Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln angekündigt. Auslöser war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Einrichtung von Medikamentenabholstellen der Europa-Apotheek in dm-Drogeriemärkten durch die deutsche Regelung zum Versandhandel mit Arzneimitteln gedeckt sah. Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht diese Sicht der Dinge endgültig bestätigt. Seitdem liegt der Schlüssel zu einem möglichen Verbot ausschließlich bei der Politik. Doch die tut sich weiterhin schwer. Die Laumann-Initiative wurde an die Bundesländer Sachsen und Bayern übergeben, diese brachten sie im Sommer in den Bundesrat ein, der verwies sie in seinen Gesundheitsausschuss.

 

Bundesrat berät über Versand

 

In diesen Tagen kommt wieder ein wenig Bewegung in die politische Willensbildung. So wird der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am 3. Dezember (nach dem Redaktionsschluss für diesen Beitrag) das Thema wieder diskutieren. Dabei sind die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer jedoch offen. Im September stand das Versandverbot dort schon einmal auf der Tagesordnung, wurde aber an diesem Tag dann doch nicht behandelt.

 

Als zusätzliche Option zum Versandhandelsverbot zeichnet sich derzeit ein selektives Vorgehen gegen die Pick-up-Stellen ab. Nachdem immer mehr Politiker ihre Bedenken dagegen geäußert haben, dass Patienten ihre Medikamente in Filialen von dm-Drogeriemärkten, Schlecker oder Lebensmittelmärkten bestellen und abholen können, zielt ein Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im schleswig-holsteinischen Landtag vom 25. November darauf ab, zumindest die mit Abstand umstrittenste Variante des Versandhandels vom Tisch zu bekommen. In einem gemeinsamen Antrag »für mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel« fordern die beiden Fraktionen die Landesregierung auf, sich im derzeitigen Bundesratsverfahren dafür einzusetzen, »dass der Versandhandel mit Arzneimitteln durch jegliche Vertriebsformen desselben Qualitätssicherungsstandards unterworfen wird, wie die Abgabe über die Präsenzapotheken«. Die Landtagsfraktionen wollen dabei gewährleistet sehen, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln eine qualifizierte Beratung sichergestellt werden muss. Zudem soll die gewerbliche Sammlung und Weiterleitung von Rezepten verboten werden.

 

Die Apotheker müssen diesen Antrag mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen. Positiv ist ganz sicher, dass damit Rezeptsammelstellen wie die von dm infrage gestellt werden. Sie erfüllen die von SPD und Union aufgestellten Kriterien ganz sicher nicht. Gegen sie zielt der Antrag. Gleichzeitig wird aber ganz eindeutig kein generelles Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel gefordert. Das macht es unwahrscheinlich, dass Schleswig-Holstein das Versandverbot im Bundesrat unterstützt.

 

Ähnlich zwiespältig ist auch das Verbot des Versandhandels von Thalidomid und Lenalidomid. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat am Freitag (28. November) verabschiedet. In einer Erweiterung des § 17 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung heißt es: »Für Arzneimittel, die die Wirkstoffe Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.« Damit soll dem erhöhten Sicherheitsbedarf für die teratogenen Medikamente Rechnung getragen werden.

 

Gleichzeitig änderte die Länderkammer die Arzneimittelverschreibungsverordnung. Damit dürfen Ärzte die europaweit zugelassenen Arzneistoffe nur noch auf einem besonderen Vordruck des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschreiben. Die Rezepte sind nur sechs Tage gültig. Die Apotheken müssen die Abgabe analog zu Betäubungsmitteln oder Blutzubereitungen sorgfältig dokumentieren. Dazu gehören Bezeichnung und Menge des Arzneimittels oder Wirkstoffs, die Daten des Erwerbs und der Abgabe, Name oder Firma und die Anschrift des Lieferanten, des verschreibenden Arztes und der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist.

 

Die Durchschriften der eingelösten Rezepte müssen die Apotheken vierteljährlich ans BfArM schicken. So soll geprüft werden, ob die Medikamente in der zugelassenen Indikation (Multiples Myelom) verschrieben wurden. Für Frauen im gebärfähigen Alter beträgt die Höchstmenge der Verschreibung den Bedarf für vier Wochen, ansonsten für zwölf Wochen. Notfallverschreibungen sind möglich. Der Arzt muss jedoch unverzüglich nach Vorlage der Verschreibung und möglichst vor der Abgabe informiert werden. Die Verordnung tritt in zwei Monaten in Kraft.

 

Selektives Verbot reicht nicht

 

So richtig das Versandverbot ist, letztlich fehlte doch die Konsequenz. Das machte auch der Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Andreas Kiefer, bei der Vertreterversammlung seiner Kammer am 29. November deutlich. Ein selektives Versandverbot für Thalidomid und Lenalidomid sei eben nicht ausreichend. Der Bundesrat habe mit seiner Entscheidung zwar grundsätzlich anerkannt, dass der Versand von Arzneimitteln weniger sicher sei, als die Abgabe über öffentliche Apotheken. Es fehle der Politik aber Mut, daraus den richtigen Schluss zu ziehen und diesen Vertriebsweg für verschreibungspflichtige Arzneimittel komplett zu verbieten.

 

Aus pharmazeutischer Sicht sei nicht nachzuvollziehen, warum die Bedenken nur auf die beiden Substanzen begrenzt würden. Es gebe viele Arzneistoffe, deren Risikopotenzial bei unsachgemäßer Anwendung ebenso groß sei. Im Gegensatz zu Thalidomid seien sie aber nicht durch einen Skandal zu Berühmtheit gelangt.

 

Der letzte Schritt ist also immer noch nicht getan. Das bedeutet keinesfalls, dass er nicht mehr folgt. Es zeigt aber die Widerstände, die es in der Politik noch gibt. Auf der anderen Seite, und das ist der positive Teil der Geschichte, nehmen die Bedenken gegen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimittel generell und gegen die Medikamentenabholstellen im Besonderen zu. Verloren ist der Kampf aus Sicht der Apotheker sicherlich nicht.

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